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Die sachgerechte vertragliche Regelung des Innenverhältnisses der Vorsorgevollmacht ist sowohl für den Vollmachtgeber als auch für die Bevollmächtigten von größter Bedeutung. In einem gesonderten Vertrag sind die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten, aber auch die Wünsche und Vorstellungen des Auftraggebers – sog. Handlungsanweisungen – für den Fall seiner Handlungsfähigkeit konkret festzuhalten. Je detaillierter hier die Vorgaben des Auftraggebers sind, desto genauer ist deren Einhaltung durch einen kontrollbevollmächtigten Rechtsanwalt überprüfbar.

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