Rz. 125
Verlangt der Besteller Nacherfüllung in natura und trifft ihn ein Mitverschulden am Mangel bzw. muss er sich Teile der Mangelbeseitigungskosten im Wege der Vorteilsausgleichung (Sowieso-Kosten, Abzug neu für alt) anrechnen lassen, kann der Unternehmer einen Zuschuss verlangen, den er dann auch prozessual geltend machen muss. Gleiches gilt für den Fall einer möglichen Zug-um-Zug-Verurteilung bei der Zahlungsklage des Unternehmers mit Mängeleinwendungen des Bestellers; in diesem Fall kann es dann zu einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung kommen.
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