Rz. 101
Bei Auseinandersetzungen der Vertragsparteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag gelten die Bestimmungen der SOBau zur Schlichtung (mit/oder ohne Regelungen des isolierten Beweisverfahrens), soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Rz. 102
Die ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein empfiehlt folgende Klausel:
Muster 12.10: Schlichtungsklausel
Muster 12.10: Schlichtungsklausel
Bei Auseinandersetzungen der Vertragsparteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag gelten die Bestimmungen der SOBau zur Schlichtung (mit/ohne Regelungen des isolierten Beweisverfahrens), soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren.
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