Rz. 129

Beim Aufbau der Messanlage ist zu beachten, dass laut Gebrauchsanweisung die Fahrzeuge in einem Abstand von ca. 3 m, von dem mittleren Sensor aus gesehen, fotografiert werden. Dieser sog. Fotopunkt ist geschwindigkeitsunabhängig und sollte von jedem Fahrzeug zum Fotozeitpunkt erreicht worden sein. Der Fotopunkt liegt somit auf der Fotolinie, die für alle überwachten Fahrspuren als virtuelle Linie über die Fahrbahn konstruiert wird. Um eine eindeutige Zuordnung der Messwerte zu den Fahrzeugen zu ermöglichen, muss bei jeder Messung die Fotolinie in je einem Foto pro Fahrtrichtung dokumentiert werden.

 

Rz. 130

Die Kamera muss in einem Abstand zur Fotolinie aufgestellt werden, der ausreichend ist, um die Fahrzeuge und die Fotolinie über den im Messgerät eingestellten Messbereich sicher abzubilden.

 

Rz. 131

Die Fotolinie/der Fotopunkt sollte in mindestens einem Foto sichtbar gemacht worden sein. Die Visualisierung muss durch zwei Markierungen (z.B. Leitkegel) erfolgen, deren Aufstandspunkte erkennbar sind. Auch sichtbare Markierungen, wie z.B. Reflexfolie, Kreidestrich oder Sprühfarbe, sind möglich. Bei Bedarf kann außerdem eine virtuelle Linie in das Bild hinein konstruiert werden. In diesem Fall ist eine Markierung mit markanten Stellen auf der Fahrbahn zu verwenden, um den Verlauf der Fotolinie darzustellen und zu dokumentieren. Die virtuelle Linie ersetzt die fixen Markierung auf der Fahrbahn und kann in jedes Messfoto projiziert werden.

 

Rz. 132

Werden zur Dokumentation der Fotolinie Leitkegel verwendet, muss der Auflagepunkt auf der Straße erkennbar sein und die Leitkegel müssen mit der Vorderkante an der Fotolinie positioniert werden. Dadurch wird es ermöglicht, im Nachhinein die Fotolinienlage aus der Fotodokumentation zu ermitteln.

 

Rz. 133

Bei der Aufstellungshöhe der Kamera muss beachtet werden, dass die Fotolinie zweifelsfrei auf der Fahrbahn im Nachhinein visuell dargestellt werden kann. Das bedeutet, dass die Kamera eine Position über dem Fahrbahnniveau einnehmen muss.

 

Rz. 134

Wenn die Aufstellung der Anlage oder Einstellungen am Gerät geändert werden und dadurch der Bildausschnitt geändert wird, muss die Fotoliniendokumentation wiederholt werden.

 

Rz. 135

Zur Auswertung der Fotos müssen die Fahrzeuge so abgebildet werden, dass das Kennzeichen lesbar, der Fahrer erkennbar und eine eindeutige Zuordnung des Messwertes zum abgebildeten Fahrzeug möglich ist. Laut Gebrauchsanweisung müssen nicht alle Fahrbahnteile abgebildet werden, auf denen Messungen entstehen können. Die Kameras müssen aber die Fahrbahn im Bereich der Fotolinie so abbilden, dass die zulässige Toleranz der seitlichen Abstandsmessung von 1 m eingehalten wird.

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