Rz. 211

Sobald der Anwalt seine Verfügungen hinsichtlich der weiteren Postbehandlung getroffen hat, müssen diese ausgeführt werden. Dabei ist den vom Anwalt als dringlich gekennzeichneten Verfügungen (z.B. "bitte vorziehen") ein absoluter Vorrang zu geben. Diese müssen sofort erledigt werden. Ist dies wegen einer anderweitigen dringenden Sache nicht möglich, muss der Anwalt hierauf hingewiesen werden, damit er entscheiden kann, in welcher Reihenfolge die Bearbeitung zu erfolgen hat.

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