Rz. 120

Die Akte enthält sämtlichen Schriftverkehr, der in dieser Sache geführt wird, somit also Schriftverkehr, der mit dem Mandanten, mit Dritten, mit Gegnern und mit Gerichten erfolgt. Zu jedem Schriftsatz sind die entsprechenden an das Gericht übermittelten Anlagen in der Akte abzuheften. Telefon- und Aktenvermerke, wichtige Briefumschläge (z.B. Zustellungen – das sind "die gelben"), Unterlagen des Mandanten etc. sind ebenfalls aufzunehmen. Auf die obigen Ausführungen zur elektronischen Akte unter Rdn 97 wird hingewiesen.

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