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Ein weiterer Aspekt, den die Anwälte einer größeren Kanzlei hinsichtlich ihrer Kanzleiorganisation zu bedenken haben, ist die Frage, ob einzelne Bürokräfte einzelnen Anwälten zugeordnet werden sollten, so dass für jeden Anwalt mindestens eine, im Wesentlichen ausschließlich für ihn arbeitende Bürokraft tätig ist. Dies empfiehlt sich schon deshalb, weil so die Bürokraft einen besseren Einblick in die Akten "ihres" Anwalts erhält und daher eher in der Lage ist, einkommende Mandantenanfragen auch selbstständig zu beantworten, ohne dass jeweils der Anwalt gestört werden müsste. Darüber hinaus ist in der Regel davon auszugehen, dass ein "eingespieltes Team" leistungsfähiger ist. Der Nachteil kann aber hier darin liegen, dass bei Krankheit oder Urlaub sich niemand anderes in den Akten auskennt und sich auch nicht zuständig fühlt. Bei der persönlichen Zuordnung von Mitarbeitern ist dies in der Organisation zu bedenken.

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