Rz. 57

Die Verwendung biologischer Gefahrstoffe vermutet eine Gefährdungslage. Nach § 11 Abs. 2 Satz 4 gilt allerdings die nach Satz 2 vermutete unverantwortbare Gefährdung als ausgeschlossen, wenn die schwangere Frau über einen ausreichenden Immunschutz verfügt.

Erfolgte Impfungen müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht offengelegt werden. Arbeitgeber dürfen gem. § 26 Abs. 1 BDSG nur solche personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen, die für die Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses zwingend notwendig sind. Art. 9 Abs. 1 DSGVO untersagt die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten grundsätzlich. Etwas anderes kann sich aus arbeitsvertraglichen Nebenpflichten ergeben, wenn der Impfschutz als Teil der Arbeitsschutzmaßnahmen nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung notwendig ist.

Spezialgesetzlich ist im Masernschutzgesetz, das am 1.3.2020 in Kraft getreten ist, eine Impf- und Offenlegungspflicht für das in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen beschäftigte Personal geregelt (§ 23 IfSG). Diese Information darf dann nach § 23a IfSG durch den Arbeitgeber verarbeitet werden. Der von der Impfpflicht erfasste Personenkreis ist weit gefasst, weil das Gesetz keine Einschränkung auf ärztliches und pflegerisches Personal bzw. Personal, das am Patienten arbeitet, enthält. Erfasst ist daher nicht nur das medizinische Personal, sondern auch andere dort tätige Personen, etwa Verwaltungspersonal oder Küchen- und Reinigungspersonal.[1]

Dabei ist zu beachten, dass es dem Arbeitgeber grundsätzlich nur gestattet ist, bestehende Immunisierungen zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung einer Frau, sich impfen zu lassen, ergibt sich aus dieser Vorschrift nicht.

 

Rz. 58

Ein Gefährdungsausschluss kann dann nach § 9 Abs. 2 Satz 3 MuSchG in Betracht kommen; danach gilt eine unverantwortbare Gefährdung als ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber alle Vorgaben einhält, die aller Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die Gesundheit einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes nicht beeinträchtigt wird.

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