Rz. 444

Die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt nicht nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist, sondern auch für die Interessenabwägung eine große Rolle.[1] Sie kann sich zum einen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken, vor allem, wenn das Arbeitsverhältnis störungsfrei verlaufen ist.[2] Aber selbst bei langem störungsfreiem Verlauf kann die Dauer der Betriebszugehörigkeit sich auch zulasten des Arbeitnehmers auswirken, vor allem wenn der lange störungsfreie Verlauf der Grund für den Arbeitgeber war, dem Arbeitnehmer besonderes Vertrauen entgegenzubringen, welches sodann enttäuscht wird.[3]

 

Rz. 445

Bei einer gegen den Arbeitgeber gerichteten Straftat kann ausschlaggebend sein, ob diese "bei Gelegenheit" oder als Ergebnis der konkret zugewiesenen arbeitsvertraglichen Verpflichtung ausgeübt wird.[4] Auch ist entscheidend, ob ein pflichtwidriges Verhalten auf Heimlichkeit angelegt war und vorsätzlich und systematisch durchgeführt wird.[5]

 

Rz. 446

Haben mehrere Arbeitnehmer einen gleichartigen Pflichtverstoß begangen, muss der Arbeitgeber weitere besondere Gründe heranziehen, wenn er nur einen dieser Arbeitnehmer kündigen will, während alle anderen Arbeitnehmer ohne arbeitsrechtliche Sanktionen bleiben oder ggf. nur abgemahnt werden. Die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (hierzu auch Rz. 295) bei Ausspruch verhaltensbedingter Kündigungen ist in der Literatur nicht unumstritten und wird insbesondere für privatwirtschaftliche Leistungsverhältnisse mangels rechtlicher Grundlage vom BAG abgelehnt.[6] Jedenfalls aber wäre eine unterschiedliche Behandlung im Rahmen der abschließenden Interessenabwägung zu berücksichtigen.

[1] BAG, Urteil v. 13.12.1984, 2 AZR 454/83, AP BGB § 626 Nr. 81.
[2] BAG, Urteil v. 10.6.2011, 2 AZR 541/09, AP BGB § 626 Nr. 229.
[4] BAG, Urteil v. 12.8.1999, 2 AZR 923/98, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28.
[5] BAG, Urteil v. 9.6.2011, 2 AZR 381/10, AP BGB § 626 Nr. 234: Arbeitszeitbetrug.
[6] BAG, Urteil v. 16.7.2015, 2 AZR 85/15, AP BGB § 626 Nr. 255.

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