Der Trend zu zunehmend flexiblen Arbeitsbedingungen und neuen Beschäftigungsformen verstärkt sich angesichts der voranschreitenden räumlichen Entgrenzung der Arbeit. Entsprechend beschleunigend wirkt sich auch der akute Fachkräftemangel aus. Dazu gehört es, dass Arbeitnehmer mobil arbeiten möchten, also an einem Ort, der räumlich grundsätzlich nicht festgelegt ist. Weit verbreitet sind unterdessen die damit in Verbindung stehenden Begriffe "workation" und "bleisure".

Workation setzt sich zusammen aus den Worten "work" und "vacation". Bei diesem Modell verrichten Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Beginn bzw. unmittelbar im Anschluss an den Urlaub ihre Arbeit am Urlaubsort. Ähnlich setzen Arbeitnehmer in der Praxis das Modell Bleisure um. Bleisure setzt sich zusammen aus den Worten "business" und "leisure", wobei der Begriff noch weniger konturscharf ist: Hiernach verbinden Arbeitnehmer z. B. eine Dienstreise mit Freizeitaktivitäten oder mit einem anschließenden Urlaubswochenende.

Arbeitgeber sollten sich eingehend mit den zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen befassen. Auf Grundlage einer durchgeführten Prüfung lassen sich Prozesse und Strukturen schaffen, um eine temporäre Auslandstätigkeit rechtskonform umzusetzen. Zentrale Weichenstellungen sind die Dauer und der Ort der Tätigkeit. Als Faustformel lässt sich dazu feststellen, dass kurzweilige, temporäre Auslandseinsätze regelmäßig beherrschbare Rechtsfragen aufwerfen. Auch eine Tätigkeit innerhalb der Europäischen Union bzw. innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist vor dem Hintergrund von weitgehend harmonisierten Rechtsvorschriften regelmäßig weniger problematisch als eine Tätigkeit in sog. Drittstaaten.

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