Rz. 32

Von dringenden Fällen abgesehen, ist die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe bei der Krankenkasse zu beantragen. Dem Antrag sollte eine vertragsärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes mit Angaben über den Grund der Erforderlichkeit von Haushaltshilfe, ihre Art, Intensität und voraussichtliche Dauer beigefügt werden.

 

Rz. 33

Die Entscheidung der Krankenkasse ist ein Verwaltungsakt, der vom Versicherten mit den vorgesehenen Rechtsbehelfen (Widerspruch, ggf. Klage vor dem Sozialgericht) angegriffen werden kann.

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