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Entgeltfortzahlung bei Corona-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung BAG, Urteil v. 20.3.2024, 5 AZR 234/23 Ein Arbeitnehmer, der positiv auf das Coronavirus getestet und aufgrund einer behördlichen Absonderungsanordnung unter Quarantäne gestellt wurde, klagte gegen seinen Arbeitgeber, der seinen Lohn kürzte, weil er keine Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen konnte. Das BAG entschied, dass die Infektion und Quarantäneanordnung als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit ausreichend waren und das Nichtimpfen des Klägers nicht mit Sicherheit als Infektionsursache festgestellt werden konnte. Das BAG hält fest, dass eine SARS-CoV-2-Infektion, selbst bei symptomlosem Verlauf, eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG darstellt, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer aufgrund einer behördlichen Quarantäneanordnung unmöglich ist, seine Arbeit weder beim Arbeitgeber noch von zu Hause aus zu erbringen. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Vergütung wegen Annahmeverzugs, böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes BAG, Urteil v. 24.1.2024, Az. 5 AZR 331/22 Die Klägerin hat einen Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs aufgrund unwirksamer Kündigungen. Das BAG konnte auf Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen der Vorinstanz[1] nicht entscheiden, ob sie sich durch unentgeltliche, anderweitige Tätigkeit zusätzlichen Verdienst hätte anrechnen lassen müssen. Das LAG hat verkannt, dass böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes auch dann vorliegen kann, wenn sich Arbeitnehmer hinsichtlich der Zahlungspflicht des Arbeitgebers vorsätzlich mit einer zu geringen Vergütung zufriedengeben. Das Urteil wurde an das LAG zurückverwiesen. Entgeltfortzahlung: Annahmeverzug
Erschütterung des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen BAG, Urteil v. 13.12.2023, 5 AZR 137/23

Der hohe Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann entfallen, wenn Kündigung und Krankmeldung zeitlich unmittelbar zusammenfallen. Vorliegend erhielt der Arbeitnehmer, nachdem er arbeitsunfähig erkrankt war, die Kündigung durch den Arbeitgeber. Es folgten weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Der Beweiswert in Bezug auf die Erstbescheinigung ist nicht erschüttert. Der Arbeitnehmer hatte zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von der arbeitgeberseitigen Kündigung. Bezüglich der Folgebescheinigungen ist der Beweiswert hingegen erschüttert. Die Vorsinstanz (LAG Niedersachsen Urteil v. 8.3.2023, 8 Sa 859/22) hatte nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Verlängerung der Folgebescheinigung passgenau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses andauerte und der Arbeitnehmer unmittelbar danach eine neue Beschäftigung aufgenommen hatte. Damit hat der Arbeitnehmer für die Folgebescheinigungen zu beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Erschütterung Beweiswert

Krankschreibung nach Kündigung
Anspruch auf Weiterzahlung von Krankengeld BSG, Urteil v. 21.9.2023, B 3 KR 11/22 R Ein Arbeitnehmer hat auch dann einen Anspruch auf Weiterzahlung von Krankengeld, wenn er ohne eigenes Verschulden die Verlängerung der AU-Bescheinigung (Folgebescheinigung) erst nach Ablauf der vorherigen Krankschreibung erhält. Einer rechtzeitig erfolgten persönlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit beim Arzt steht es gleich, wenn der krankenversicherte Arbeitnehmer alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat und rechtzeitig innerhalb des für den Anspruch relevanten Zeitraums versucht habe, die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.  
Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen BAG, Urteil v. 28.6.2023, 5 AZR 335/22 Die ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das wichtigste Beweismittel für krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Verstöße des ausstellenden Arztes gegen die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V) können, obwohl diese nicht verbindlich ist, den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Verstöße gegen formale Vorgaben sind hingegen unerheblich. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Erschütterung Beweiswert
Anspruch auf Weihnachtsgeld bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit BAG, Urteil v. 25.1.2023, 10 AZR 116/22 Ein durch betriebliche Übung geschaffener Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld ist im Zweifel zugunsten des Arbeitnehmers als nicht rein arbeitsleistungsbezogen zu verstehen und besteht auch in Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Fehlt es an einer Vereinbarung über die Kürzung der Sondervergütung, trägt der Arbeitgeber das Risiko der unverminderten Zahlung der Sondervergütung auch bei langjähriger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.  
Fortsetzungserkrankung und Entgeltfortzahlung BAG, Urteil v. 18.1.2023, 5 AZR 93/22 Ist ein Arbeitnehmer innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 EFZG länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt und bestreitet der Arbeitgeber das Vorliegen einer neuen, auf einem...

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