An .................................................. [Vorname, Name]
Beschäftigt als: ..................................................
Abteilung: ..................................................
Personal-Nr. ..................................................
Standort ..................................................
Sachbearbeiter: ..................................................
Datum: ..................................................


Sehr geehrte(r) Frau/Herr ..................................................,

hiermit bestätigen wir Ihnen die gewünschte

[ ] Pflegezeit

[ ] Familienpflegezeit[1] [ ]


für Ihre/n Angehörige/n .................................................. in der Zeit vom .................................................. bis .................................................. entsprechend Ihrem Schreiben vom ...................................................


Ihre wöchentliche Arbeitszeit verringert sich während der Pflegezeit wie von Ihnen gewünscht von .................................................. Wochenstunden auf .................................................. Wochenstunden. Die Arbeitszeit verteilt sich auf die Tage .................................................., jeweils von .................................................. bis .................................................. Uhr.


Nach dem Ende der Pflegezeit schließt sich die von Ihnen beantragte Familienpflegezeit unmittelbar an. Ihre wöchentliche Arbeitszeit während der Familienpflegezeit beträgt .................................................. Wochenstunden[2]. Die Arbeitszeit verteilt sich auf die Tage .................................................., jeweils von .................................................. bis .................................................. Uhr.


Ihr Gehalt wird an die verringerte Arbeitszeit angepasst[3].

Im Übrigen gelten die vertraglichen Bestimmungen vom .................................................. unverändert weiter[4].


Nach der Pflegezeit/Familienpflegezeit arbeiten Sie wieder im bisherigen Umfang.


Mit freundlichen Grüßen

..................................................
Unterschrift

[1] Die Gesamtdauer beider Ansprüche darf 24 Monate je Pflegefall nicht übersteigen (vgl. § 2 Abs. 2 FPfZG).
[2] Gemäß § 2 Abs. 1 FPfZG muss die verringerte Arbeitszeit während der Familienpflegezeit wöchentlich mindestens 15 Stunden betragen.
[3] Das Schicksal von sonstigen Bezügen und Nebenleistungen während der Pflegezeit ist im Einzelfall zu prüfen, etwa die Frage, ob eine Gratifikation bzw. Sonderzuwendung anteilig gekürzt werden kann. Über unteilbare Sachbezüge, etwa einen Dienstwagen, sollte eine Vereinbarung getroffen werden.
[4] Achtung:
Sollen neben der Gehaltsanpassung weitere teilzeitbedingte Anpassungen vorgenommen werden, hat der Beschäftigte dem grundsätzlich zuzustimmen und eine entsprechende Vereinbarung zu unterschreiben. Soweit das Pflegezeitgesetz Beschäftigten Rechte einräumt, darf durch vertragliche Vereinbarung davon nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden, § 8 PflegeZG. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Beschäftigten für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen (!) Pflegezeit-Freistellung um ein Zwölftel kürzen (§ 4 Abs. 4 PflegeZG).

Wird in der Pflegezeit Teilzeitarbeit geleistet, bleibt der Erholungsurlaub unverändert, wenn sich lediglich das wöchentliche Arbeitszeitvolumen ändert, nicht aber die bisherige Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Sofern in der Pflegezeit an weniger Arbeitstagen als zuvor gearbeitet wird, stellt sich die Frage der anteiligen Kürzung des Urlaubs; diese ist nach denselben Maßstab wie bei der Totalfreistellung zu beantworten.

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