Kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichem Interesse werden sich dagegen fakultativ auf folgende Informationen beschränken können:[1]
- Eine kurze Beschreibung von Geschäftsmodell und Strategie des Unternehmens
- Eine Beschreibung der Unternehmenspolitik
- Die wichtigsten tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen des Unternehmens sowie Maßnahmen zur Ermittlung, Überwachung, Verhinderung, Minderung oder Behebung solcher Auswirkungen
- Die wichtigsten Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, und ihre Handhabung
- Sämtliche Schlüsselindikatoren, die für die genannten Informationen relevant sind
Diese Nachhaltigkeitsinformationen sollen sowohl zukunfts- und vergangenheitsbezogen, als auch quantitativ und qualitativ sein.
Die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, wie geistigem Kapital, geistigem Eigentum oder Know-how, ist ausdrücklich nicht gewollt.
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