Jede für den Beschäftigten zu erstellende Meldung enthält insbesondere

  • die Versicherungsnummer oder die für die Vergabe der Versicherungsnummer erforderlichen Angaben,
  • den Familien- und Vornamen,
  • Geburtsangaben,
  • die Staatsangehörigkeit,
  • Angaben über die Tätigkeit nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit,
  • die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs,
  • die Beitragsgruppe,
  • die zuständige Einzugsstelle,
  • den Arbeitgeber,
  • die Angabe, ob zum Arbeitgeber eine Beziehung als Ehegatte/Lebenspartner besteht, und
  • die Angabe, ob es eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist.

Je nach Art der Meldung sind ggf. zusätzlich weitere Angaben erforderlich.

Abfrage der Versicherungsnummer

Arbeitgeber haben seit dem 1.1.2023 vor Erstellung einer Anmeldung das elektronische Verfahren zur Abfrage der Versicherungsnummer zu nutzen. Die Abfrage erfolgt mit dem Datensatz Versicherungsnummernabfrage bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) über das verwendete Entgeltabrechnungsprogramm oder über die maschinelle Ausfüllhilfe.[1] Mit der Abfrage wird sichergestellt, dass die Meldungen unter der richtigen Versicherungsnummer erfolgen und dem richtigen Beschäftigten zugeordnet werden.

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