Der vollständige steuerliche Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben ist bereits seit 2023 möglich. Daraus folgt auch die volle Berücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge im Rahmen der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren. Als weitere Maßnahme, um eine drohende Doppelbesteuerung von Renten zu verhindern, soll der Anstieg der steuerpflichtigen Rentenanteile verlangsamt werden. Bereits ab dem Jahr 2023 wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt[1] jährlich reduziert werden. In der Folge ergeben sich Änderungen bei Pensionären und Betriebsrentnern, die auch Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug haben.[2]

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