Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2024 von 12 EUR brutto pro Stunde auf 12,41 EUR. Ein Jahr später – Anfang 2025 – folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 EUR. Das hat das Bundeskabinett auf Vorschlag der Mindestlohnkommission durch die Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns am 15.11.2023 beschlossen. Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt vom 29.11.2023 verkündet worden.

Die dynamisierte Minijobgrenze steigt dadurch ab Januar 2024 von 520 EUR auf 538 EUR monatlich bzw. 6.456 EUR jährlich.

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