Ziel des HinSchG ist, den Hinweisgeberschutz in Deutschland in Einklang mit den europäischen Vorgaben wirksam und nachhaltig auszubauen und zu verbessern.

Hinweisgebende Personen sollen im beruflichen Umfeld künftig umfassender geschützt werden. Wer im Zusammenhang mit seiner (zukünftigen) beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt hat und diese an die vorgesehenen Meldestellen meldet oder offenlegt, soll insbesondere vor beruflichen Repressalien besser geschützt werden.

Benachteiligungen von Hinweisgebern sollen ausgeschlossen und betroffenen Personen (sowohl hinweisgebenden Personen als auch Hinweisgeberstellen und von Hinweisen betroffenen Personen) Schutz und Rechtssicherheit gegeben werden. Entsprechend umfassende gesetzliche Regelungen existierten bislang in Deutschland nicht.

Um diese Ziele zu erreichen, enthält das HinSchG die folgenden wesentlichen Anforderungen und Elemente.

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