Rz. 71

Abs. 23f erweitert die Geltung des § 9c EStG auf Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahrs, wenn diese Behinderung vor dem 1.1.2007 eingetreten ist (§ 9c EStG Rz. 16).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge