Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist entscheidend, ob

  • es sich um Aktivitäten im Rahmen beruflicher Berufsbildung handelt, oder
  • im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung praktische Kenntnisse in einem Unternehmen vermittelt werden sollen und ob es sich um ein entgeltliches oder unentgeltliches Praktikum handelt.[1]

Diese grundsätzliche Bewertung gilt auch uneingeschränkt für Praktika, die von Flüchtlingen ausgeübt werden.

Nachfolgend wird die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vorgeschriebener und nicht vorgeschriebener Praktika tabellarisch dargestellt.

 
Wichtig

Folge für nicht vorgeschriebene Praktika

Bei nicht vorgeschriebenen Praktika kann ein Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns entstehen, wodurch sich wiederum eine andere sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ergeben kann.

 
Vorgeschriebene Praktika
  Vorpraktika Zwischenpraktika Nachpraktika
Kranken-/Pflegeversicherung ohne Arbeitsentgelt nicht versicherungspflichtig als Arbeitnehmer; keine Beiträge ohne/mit Arbeitsentgelt versicherungsfrei; keine Beiträge ohne Arbeitsentgelt nicht versicherungspflichtig als Arbeitnehmer; keine Beiträge
  mit Arbeitsentgelt versicherungspflichtig als Arbeitnehmer   mit Arbeitsentgelt versicherungspflichtig als Arbeitnehmer
Rentenversicherung ohne/mit Arbeitsentgelt versicherungspflichtig als Arbeitnehmer (Beiträge: ggf. Entgeltfiktion) ohne/mit Arbeitsentgelt versicherungsfrei; keine Beiträge ohne/mit Arbeitsentgelt versicherungspflichtig (Beiträge: ggf. Entgeltfiktion)
Arbeitslosenversicherung ohne/mit Arbeitsentgelt versicherungspflichtig als Arbeitnehmer (Beiträge: ggf. Entgeltfiktion) ohne/mit Arbeitsentgelt versicherungsfrei; keine Beiträge ohne/mit Arbeitsentgelt versicherungspflichtig (Beiträge: ggf. Entgeltfiktion)
 
Nicht vorgeschriebene Praktika
Kranken-/Pflegeversicherung

Arbeitsentgelt ≤ 538 EUR mtl.[2] versicherungsfrei; ggf. pauschaler Beitrag

Arbeitsentgelt > 538 EUR mtl. versicherungspflichtig

Arbeitsentgelt ≤ 538 EUR mtl. versicherungsfrei; pauschaler Beitrag

Arbeitsentgelt > 538 EUR mtl. Werkstudent (= u. a. ≤ 20 Std. wö. Arbeitszeit) versicherungsfrei; kein Werkstudent (= u. a. > 20 Std. wö. Arbeitszeit) versicherungspflichtig

Arbeitsentgelt ≤ 538 EUR mtl. versicherungsfrei; ggf. pauschaler Beitrag

Arbeitsentgelt > 538 EUR mtl. versicherungspflichtig
Rentenversicherung

Arbeitsentgelt ≤ 538 EUR mtl. versicherungspflichtig; ggf. pauschaler Beitrag

Arbeitsentgelt > 538 EUR mtl. versicherungspflichtig

Arbeitsentgelt < 538 EUR mtl. versicherungspflichtig; kein pauschaler Beitrag

Arbeitsentgelt > 538 EUR mtl. versicherungspflichtig

Arbeitsentgelt ≤ 538 EUR mtl. versicherungspflichtig; ggf. pauschaler Beitrag

Arbeitsentgelt > 538 EUR mtl. versicherungspflichtig
Arbeitslosenversicherung

Arbeitsentgelt ≤ 538 EUR mtl. versicherungsfrei

Arbeitsentgelt > 538 EUR mtl. versicherungspflichtig

Arbeitsentgelt ≤ 538 EUR mtl. versicherungsfrei

Arbeitsentgelt > 538 EUR mtl. Werkstudent (= u. a. ≤ 20 Std. wö. Arbeitszeit) versicherungsfrei;
kein Werkstudent (= u. a. > 20 Std. wö. Arbeitszeit) versicherungspflichtig

Arbeitsentgelt ≤ 538 EUR mtl. versicherungsfrei

Arbeitsentgelt > 538 EUR mtl. versicherungspflichtig
[2] Bis 31.12.2023: 520 EUR.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge