Für die Beförderung von Fahrgästen mit Kfz bedarf der Unternehmer der besonderen Erlaubnis zur Personenbeförderung.[1] Der Arbeitnehmer bedarf einer besonderen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge