Audits sieht das öffentlich-rechtlich geregelte Arbeitsschutzsystem in Deutschland nicht vor. Aber vergleichbare Vorgehensweisen und Methoden des "Überprüfens" schon. So werden insbesondere die Ermittlung der Ist-Situation – traditionell durch Begehungen (Betriebs-/Sicherheitsbegehungen) sowie Messungen (z. B. Lärmmessungen) und deren Beurteilung – gefordert. Dabei stehen die Betrachtung der Arbeitsbedingungen, die Ermittlung von Belastungen und Gefährdungen sowie die Betrachtung der gelebten Arbeitsschutzpraxis im Vordergrund.

 
Wichtig

Audits im Arbeitsschutz

In Deutschland fordern weder der Gesetzgeber noch die Unfallversicherungsträger explizit Audits im Arbeitsschutz. Einige Kunden, Versicherungen sowie Partner erwarten jedoch von Betrieben Audits im Arbeitsschutz – natürlich auf freiwilliger Basis.

Im Idealfall kommt das Interesse an einem Audit von der Unternehmensführung oder dem Managementsystembeauftragten des Unternehmens. Hat man sich hier beispielsweise Fragen gestellt, wie: "Wo stehen wir im Arbeitsschutz?" oder "Erfüllen wir unsere Unternehmerpflichten?" oder "Was läuft bei uns im Arbeitsschutz gut und was sollten/müssen wir verbessern?", so kommt man schnell auf die Notwendigkeit einer Bestandsaufnahme und -bewertung.

Da sich Audits grundsätzlich auf ein Managementsystem beziehen, sind Audits im Arbeitsschutz streng genommen nur in Unternehmen/Organisationen sinnvoll sind, die den Arbeitsschutz systematisch anwenden oder dabei sind, ein entsprechendes AMS aufzubauen.

Für Audits im Arbeitsschutz spricht:

  • Fokus auf im Arbeitsschutz angestrebte Ziele und die erzielten Wirkungen,
  • Anleitung zur Aufnahme des Ist-Zustandes,
  • Anleitung zur Formulierung der Soll-/Zielkriterien und Ermöglichen deren Quantifizierung,
  • Steuerung der erforderlichen Maßnahmen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen,
  • Operationalisierung des aktuellen Standes der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Unternehmen,
  • zeigen Stärken und Handlungsbedarfe auf,
  • Weiterentwicklung der praktizierten Sicherheitskultur,
  • Nachweis eines wirksamen und rechtskonformen Arbeitsschutzes gegenüber externen Partnern (z. B. Kunden, Partnerbetrieben, Versicherungen etc.),
  • Vertrauensbildung gegenüber externen Partnern,
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Ansehens des Unternehmens.

Audits im Arbeitsschutz betrachten über die Arbeitsbedingungen (die Belastungen und Gefährdungen) und die gelebte Arbeitsschutzpraxis hinaus auch

  • den formulierten und erkennbaren Stellenwert der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Teil der Sicherheitskultur),
  • die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes,
  • die Integration von Arbeitsschutzbelangen in die betrieblichen Prozesse,
  • das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten, einschließlich der Führungskräfte (Teil der Sicherheitskultur),
  • die Kommunikation und Zusammenarbeit,
  • die Einbeziehung der Mitarbeiter bei Gestaltungs- und Sicherheitsmaßnahmen, dem Erkennen und Lösen von Sicherheitsproblemen sowie der Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes,
  • die Eignung der Regelungen im Arbeitsschutz,
  • die Dokumentation und Lenkung der Dokumente.
 
Hinweis

Identische Art

Die Funktion von Audits in Arbeitsschutz-Managementsystemen sowie die Arten der Audits sind identisch mit den Audits in anderen, in vielen Unternehmen bereits praktizierten Managementsystemen (z. B. dem Qualitätswesen oder dem Umweltschutz).

 
Wichtig

Intentionen von Audits im AMS

Zweck ist die Untersuchung und Bewertung der tatsächlichen Gegebenheiten in einem Unternehmen hinsichtlich

  • der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes,
  • des Stellenwerts von Sicherheit und Gesundheit beim Führen ("Managen") des Unternehmens und
  • der gelebten Praxis der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Das Audit ermittelt anhand definierter Kriterien des Referenzsystems (dem AMS sowie den rechtlichen und ggf. darüber hinausgehenden eigenen Vorgaben zum Arbeitsschutz), ob bzw. inwieweit die tatsächlichen Gegebenheiten und Praktiken hinsichtlich Vollständigkeit und Wirksamkeit dem Soll entsprechen (Systemaudit). In einem Complianceaudit wird zusätzlich ermittelt, ob bzw. inwieweit das Unternehmen die ordnungsrechtlichen und die sich selbst gestellten Verpflichtungen kennt und praktiziert.

Aus den Ergebnissen und deren Bewertung des Audits werden Stärken und Verbesserungsmöglichkeiten/-chancen abgeleitet sowie ein Nachweis zum Erfüllungsgrad des geplanten Zustands erstellt – bei einem externen Audit in Form eines Zertifikates.

Jedes AMS braucht mindestens regelmäßige interne Audits (System- und Complianceaudits), denn sie sind für eine kontinuierliche bzw. fortlaufende Verbesserung zwingend erforderlich. Für diese internen Audits ist ein internes Auditprogramm zu erstellen. Externe Audits sind nur bei einer geplanten Zertifizierung des AMS erforderlich.

Audits im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements sollen i. W. ermitteln/überprüfen:

  • die Stärken (Chancen) und Schwachstellen (Verbesserungspotenziale und Risiken) des gelebten Arbeitsschutzes sowie des AMS,
  • ob die Festlegungen (Ziele...

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