Check   Bemerkungen
  Vorlauf - Planung - Umsetzung der Vorsorgeuntersuchung "Bildschirmarbeitsplatz" (ehem. G 37)    
1) Wer ist in Ihrem Betrieb für die Durchführung verantwortlich?    
  Sind Ihnen bzw. verantwortlichen Personen durch Begehungen oder die Gefährdungsbeurteilung Probleme der Mitarbeiter mit den Augen bekannt?  
  Wenn ja, was für Maßnahmen wurden eingeleitet?  
  Wenn nein, warum wurde nichts unternommen und bestehen die Hinderungsgründe weiterhin?  
2) Wurden den Beschäftigten mit Bildschirmarbeit Vorsorgeuntersuchungen angeboten?  
  Wenn ja, wann die letzte?  
  Werden die Folgeuntersuchungen gemäß der Altersregelung den betroffenen Personen automatisch angeboten?  
3) Qualitätssicherung bei der Umsetzung    
  Zu welchem Prozentsatz haben sich diese Beschäftigten der Vorsorgeuntersuchung unterzogen?  
  Wurden die Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet und dokumentiert? (Ärztliche Schweigepflicht beachten!)  
  Wurde einzelnen Mitarbeitenden eine augenärztliche Untersuchung empfohlen?  
  Sind die Mitarbeitenden dieser Empfehlung gefolgt?  
 
  • Sind die Probleme nach der augenärztlichen Untersuchung und der eventuellen Verordnung einer neuen Brille beseitigt?
 
 
  • Gab es Wünsche nach einer besonderen Bildschirmbrille?
 
 
  • Gibt es eine Betriebsvereinbarung/Regelung zur Versorgung mit einer besonderen Bildschirmbrille?
 
 
  • Wann wird die nächste Untersuchungsaktion stattfinden?
 
  Gibt es noch weiteren Handlungsbedarf in Bezug auf die Vorsorgeuntersuchungen für Bildschirmarbeitsplätze?  
4)

Ablaufplan mit Handlungsanweisungen (Was passiert wenn:)

Wenn keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, wird eine ärztliche Bescheinigung über die Unbedenklichkeit ausgestellt.
 
5)

Im Falle von Bedenken gilt es zu prüfen:

Gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsanforderungen (Ursache)

Sollte der Arbeitsplatz keine ursächlichen Mängel für die Augenprobleme aufweisen, wird Untersuchungsauftrag und ggf. Verordnung einer allgemeinen Sehhilfe durch den Augenarzt nötig.
 
6)

Ist keine allgemeine Sehhilfe erforderlich, so hat der Betriebsarzt zu klären, ob eine spezielle Sehhilfe erforderlich ist.

Ist keine erforderlich, wird eine Bescheinigung über die Unbedenklichkeit ausgestellt.

Ist eine erforderlich, so wird eine Ergänzungsuntersuchung beim Augenarzt und/oder Verordnung einer Bildschirmbrille veranlasst.
 
7)

Sollte die Ergänzungsuntersuchung keine Bedenken ergeben, jedoch der Betriebsarzt weitere Bedenken haben, dann wird entweder eine

Ärztliche Bescheinigung die Unbedenklichkeit unter gewissen Voraussetzungen oder eine

Ärztliche Bescheinigung mit Vermerk der gesundheitlichen Bedenken ausgestellt.
 
8)

Wichtig:

Nach der Versorgung des Bildschirmnutzers mit der speziellen Brille sollte der Betriebsarzt sich davon überzeugen, dass hiermit die zuvor festgestellten Beschwerden nicht mehr auftreten.

Andernfalls veranlasst er weitere Maßnahmen.
 

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