Neue Meldeverfahren mit den Elterngeldstellen

Die Bundesregierung plant einen einheitlichen elektronischen Antrag für Familienleistungen. Für die Gewährung des Elterngeldes sollen zudem neue elektronische Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern, Elterngeldstellen und Krankenkassen geschaffen werden.

Mit dem Digitale-Familienleistungen-Gesetz, dass das Bundeskabinett am 24. Juni 2020 beschlossen hat, wird der gesetzliche Rahmen geschaffen, damit Eltern künftig das Eltern- und Kindergeld sowie die Geburtsurkunde mit einem einzigen Antrag elektronisch beantragen können. Für die Gewährung des Elterngeldes sollen Arbeitgeber ab 2022 die erforderlichen Entgeltdaten den Elterngeldstellen elektronisch melden. Zudem sind neue Meldeverfahren zwischen Krankenkassen und Elterngeldstellen geplant.

Elektronische Anforderung von Entgeltdaten durch die Elterngeldstellen

Die für die Gewährung des Elterngeldes erforderlichen Entgeltdaten sollen die Elterngeldstellen nicht direkt bei den Arbeitgebern anfordern, sondern über das rvBEA–Verfahren. Das rvBEA-Kernverfahren - die elektronische Übermittlung von angeforderten Entgeltbescheinigungen für die Rentenversicherung – steht nach wie in den Startlöchern. Bislang wurde unter diesem Begriff die elektronische Anforderung der gesonderten Meldung umgesetzt. 

Rückmeldung der Entgeltdaten an die Elterngeldstellen 

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber die angeforderten Entgeltdaten nicht direkt der Elterngeldstelle zurückmelden, sondern die Rückantwort über das Verfahren der Rentenversicherung schicken. Das neue Meldeverfahren mit den Elterngeldstellen wird im Entgeltabrechnungsprogramm umgesetzt. Bislang ist keine "Eingewöhnungsphase" vorgesehen. Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur elektronischen Rückmeldung besteht ab dem Start des neuen Verfahrens zum 1. Januar 2022.

Neuer Dialog zwischen Krankenkassen und Elterngeldstellen zum Mutterschaftsgeld

Für die Bearbeitung des Antrags auf Elterngeld benötigen die Elterngeldstellen auch die Information, für welchen Zeitraum die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld gewährt hat. Das Mutterschaftsgeld wird ab der Geburt des Kindes beim Elterngeld angerechnet. Dieser Informationsaustausch soll in einem weiteren neuen elektronischen Meldeverfahren zwischen Krankenkassen und Elterngeldstellen umgesetzt werden.

Elektronische Information über die Gewährung des Elterngeldes

Das Digitale-Familienleistungen-Gesetz sieht zudem eine Verpflichtung der Elterngeldstellen vor, den Zeitraum und die Höhe des bewilligten Elterngeldes den Krankenkassen elektronisch zu melden. Hierdurch erlangt die Krankenkasse zeitnah Kenntnis von der Bewilligung. Ein netter Nebeneffekt: Durch die elektronische Information über das Elterngeld können sich die Anfragen der Krankenkassen zur Elternzeit bei den Arbeitgebern reduzieren.

Abschließende Informationen zum Zeitraum der Elternzeit fehlt

Übrig bleibt der Informationsbedarf der Krankenkassen über den vollständigen Zeitraum der Elternzeit. Dieser kann bei längerer Inanspruchnahme vom Zeitraum des Elterngeldbezuges abweichen. Für die Information über den vollständigen Elternzeitraum müssten die Krankenkassen weiterhin die Arbeitgeber in manueller Form kontaktieren. 

Elektronische Meldung der Elternzeit?

Denkbar wäre, dass Arbeitgeber künftig den Elternzeitraum der Krankenkasse melden. Diese elektronische Elternzeitmeldung könnte im Zuge des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens mit aufgegriffen werden und würde einen weiteren Bürokratieabbau bei Arbeitgebern und Krankenkassen ermöglichen. 


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Schlagworte zum Thema:  Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Elternzeit