Studie: Betriebsräte an ihrer Arbeit gehindert

Arbeitgeber behindern häufig die Arbeit gewählter Betriebsräte oder Betriebsratsgründungen. Das ergab eine Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung unter Gewerkschaftern. Aber nicht alles, was ein schlechtes Bild auf Unternehmen wirft muss auch negativ für die Mitarbeiter sein.

Arbeitnehmer müssen in vielen Unternehmen mit Widerstand der Arbeitgeber rechnen, wenn sie ihre gesetzlichen Mitbestimmungsrechte in Anspruch nehmen. Auswertungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung haben gezeigt, dass die betriebliche Mitbestimmung oft schwierig ist.

Die WSI-Forscher haben im vergangenen Jahr 159 hauptamtliche Gewerkschafter der IG BCE, der IG Metall und der NGG zu ihren Erfahrungen mit der Durchführung von Betriebsratswahlen befragt. Mehr als die Hälfte der Befragten kannte Fälle, in denen Unternehmen versucht hatten, Betriebsratswahlen zu behindern. Insgesamt seien den 159 Befragten 221 Betriebe bekannt, in denen es zu Behinderungen bei Betriebsratswahlen gekommen ist. In einem Drittel dieser Betriebe sei die Wahl letztlich vereitelt worden.

Störungen bei der Arbeit gewählter Betriebsräte

Maßnahmen gegen bestehende Arbeitnehmervertretungen haben nach Kenntnis der Gewerkschafter 92 Unternehmen ergriffen. Über ein Drittel der Gewerkschafter berichtet von Versuchen, die Arbeit bereits gewählter Gremien zu erschweren. Bei der NGG beträgt der Anteil 48 Prozent, bei der IG BCE 37 Prozent und bei der IG Metall 31 Prozent.

Es werde versucht, Mitglieder zum Rücktritt zu drängen, Kündigungen und Auflösungsanträge landeten vor dem Arbeitsgericht. Unternehmen in denen es Probleme gebe, seien nach Aussage der Gewerkschafter überproportional häufig inhabergeführt und mehrheitlich der mittleren Größenklasse mit 50 bis 200 Beschäftigten zuzurechnen.

Alternativer Betriebsrat als Umgehung des BetrVG?

Insgesamt wirft die Untersuchung ein schlechtes Bild auf Arbeitgeber. Ein ähnlich schlechtes Bild übrigens, wie auf Arbeitgeber, die alternative Mitbestimmungsformen – zum Betriebsrat – anwenden. Auch hier wird – ganz unabhängig von der aktuellen Böckler-Untersuchung – häufig unterstellt, es gebe sie nur, um einen Betriebsrat zu verhindern.

"Solange sich ein Arbeitgeber – ich sage jetzt mal – auf ehrenwerte Weise bemüht, eine Alternative zum Betriebsrat einzuführen, finde ich es entgegen der allgemein landläufigen Meinung nicht politisch unkorrekt", meinte dagegen Arbeitsrechtler Volker von Alvensleben bereits im August im Interview mit diesem Portal.

Betriebsverfassungsgesetz: Einige Regeln nicht mehr zeitgemäß?

Der Rechtsanwalt von der Kanzlei DLA Piper begründete seine Meinung: "Ehrenwert heißt in diesem Zusammenhang natürlich: nicht durch Drohung oder Beeinträchtigung im Sinne der Strafvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes. Ich finde es positiv, wenn ein Arbeitgeber ein so gutes Verhältnis zu seinen Mitarbeitern aufbauen möchte, dass ein Betriebsrat nicht nötig ist – weil das Vertrauensverhältnis groß ist, weil er sich bemüht, alle fair und korrekt zu behandeln und weil er versucht, 'Verteilungsgerechtigkeit' – für die der Betriebsrat zuständig ist – über eine eigenständige Mitarbeitervertretung herzustellen. Wenn Arbeitgeber dafür das Einvernehmen mit den Mitarbeitern erzielen, ist es eher ein Beweis für die gute Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern, Mitarbeitervertretung und Arbeitgeber."

Und im positiven Sinne könne in der Praxis eine auf das Unternehmen zugeschnittene Arbeitnehmervertretung sinnvoller sein, als die Anwendung mancher, nicht mehr zeitgemäßer Normen des Betriebsverfassungsgesetzes, sagte von Alvensleben. Welche Bestimmungen er konkret für überholt hält und weshalb ein Betriebsrat letztlich möglich bleibt, lesen Sie im Interview zur alternativen Mitbestimmungsform.