Kapitel
Fremdpersonaleinsatz: Klare Vertragsverhältnisse schaffen

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hat einige Unternehmen verunsichert. Um nicht Gefahr zu laufen ein hohes Bußgeld zu zahlen, müssen sie die Vertragsverhältnisse für Fremdpersonal klar definieren. Einige Beispiele aus der Praxis zeigen, wie sich dies managen lässt.

Beim Einsatz von Fremdpersonal haben Unternehmen drei Optionen: Sie können Zeitarbeitsverträge nutzen oder Werkverträge als auch Dienstverträge abschließen. Wichtig ist, dass am Ende tatsächlich das richtige Etikett auf dem Vertrag steht – denn bei Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) drohen den Unternehmen bis zu 30.000 Euro Bußgeld und der Eintrag ins Gewerbezentralregister (Eine interaktive Übersicht zu den Formen und Folgen des Einsatzes von fremden Personal finden Sie hier).

Gegen Scheinselbstständigkeit: Solo-Selbstständige gründen Agenturen

Doch die Abgrenzungen zwischen den Verträgen lassen sich nicht immer eindeutig darstellen (Eine Übersicht zur Abgrenzung von Werkverträge und Zeitarbeit können Sie hier herunterladen). Deshalb behelfen sich Unternehmen bei den Umsetzungsfragen mit zusätzlichen internen Regelungen. Die treffen zum Beispiel Solo-Selbstständige, bei denen die Firmen Gefahr laufen, die Grenze zur Scheinselbstständigkeit zu überschreiten: Unternehmen wie Bayer wollen einzelne Selbstständige nicht mehr beauftragen. Der Chemiekonzern setzt auf Agenturen. In der Folge haben sich Freie, etwa in der IT oder in der Werbung, zusammengetan und eine Agentur gegründet oder sie haben sich einer Agentur angeschlossen. Können diese Selbstständigen nicht gleichzeitig höhere Honorare vereinbaren, verlieren sie Geld. Denn von den Stunden- oder Tageshonoraren müssen sie in der Regel der Agentur einen Teil abgeben.

Abgrenzung Fremdpersonal: Scrum-Methode als Lösungsweg

Eine weitere Lösung bahnt sich möglicherweise über den Einsatz der Scrum-Technik an, wie sie im IT-Sektor genutzt wird: Teams oder Einzelpersonen arbeiten in einem festgelegten Zeitraum an einer klar gestellten Aufgabe. Dann wird neu entschieden. Dienstleister können in solch einem Rahmen für einen Zwischenschritt bezahlt werden. Sie tragen das unternehmerische Risiko. „Scrum ist nicht dafür entwickelt worden, aber mit der Methode sind Modelle denkbar, die die Selbstständigkeit der Dienstleister belegen“, meint Arbeitsrechtler Alexander Zumkeller, Präsident des Bundesverbands für Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU).

Lesen Sie im zweiten Kapitel unseres Top-Themas, wie das Unternehmen Heidelberger Druck nun vorgeht.

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Interaktive Übersicht: Unterschiedliche Formen beim Einsatz von Fremdpersonal

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