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Kostenübernahme bei Schulungen BAG, Beschluss v. 7.2.2024, 7 ABR 8/23 Eine Personalvertretung darf selbst beurteilen, ob eine Schulung ihrer Mitglieder in Präsenz erforderlich ist oder der Besuch eines Webinars ausreicht. Ist eine Schulung in Präsenz erforderlich, so hat der Arbeitgeber für Reisekosten aufzukommen, selbst wenn dieselbe Schulung auch als Onlineformat angeboten wurde.

Kostenerstattungsanspruch - Personalvertretung darf Präsenzschulung bevorzugen

Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch – Webinar statt Präsenzschulung?
Anzahl der Mitglieder BAG, Beschluss v. 24.4.2024, 7 ABR 26/23 Eine Betriebsratswahl ist auch dann wirksam, wenn weniger Personen kandidieren als Mitglieder nach der Regelung in § 9 BetrVG vorgesehen sind. In dieser Konstellation ist so lange auf die nächstniedrigere Stufe zurückzugehen, bis die Zahl an Bewerbern für die Errichtung eines Betriebsrats mit einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern ausreicht. Für den Personalrat enthält § 16 BPersVG eine mit § 9 BetrVG vergleichbare Regelung. Weniger Kandidaten bei Betriebsratswahl als vorgesehen: Kleinerer Betriebsrat zulässig

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