Bis zum 31.3.2022 betrugen die kinderbezogenen Entgeltbestandteile 125,94 EUR monatlich.

Beinhaltete die Besitzstandszulage bei kinderbezogenen Entgeltbestandteilen nach § 11 TVÜ-VKA/TVÜ-Bund Erhöhungsbeträge der ehemaligen Vergütungsgruppen X bis VIII, Kr. I und Kr. II sowie der ehemaligen Lohngruppen 1 bis 4, waren diese individuell zu berechnen.

Kindererhöhungsbeträge

Auch die Erhöhungsbeträge für Kinder übergeleiteter Beschäftigter bis zur Vergütungsgruppe VIII bzw. Lohngruppe 4 veränderten sich um die genannten Prozentsätze.

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