Akademische Rätin
  • als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin an einer Hochschule
Akademischer Rat
  • als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
Ärztin2)

 

Arzt2)

 

Direktorin einer Volkshochschule2)

 

Direktor einer Volkshochschule2)

 

Erste Kriminalhauptkommissarin

 

Erster Kriminalhauptkommissar

 

Erste Polizeihauptkommissarin

 

Erster Polizeihauptkommissar

 

Förderschullehrerin3)

 

Förderschullehrer3)

 

Hauptlehrerin im Justizvollzugsdienst4)

 

Hauptlehrer im Justizvollzugsdienst4)

 

Konrektorin
  • als die ständige Vertreterin der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
  • als die ständige Vertreterin der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern4)
  • zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer Grundschule13)
  • als die ständige Vertreterin der Leiterin oder des Leiters einer Grund- und Hauptschule oder Hauptschule mit bis zu 360 Schülerinnen und Schülern4)
  • als die ständige Vertreterin der Leiterin oder des Leiters einer

    • Grund-, Haupt- und Realschule,
    • Haupt- und Realschule,
    • Realschule oder
    • Mittelstufenschule mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern an dem Realschulzweig, der Förderstufe und der Aufbaustufe oder insgesamt bis zu 360 Schülerinnen und Schülern4)
  • zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer

    • Hauptschule,
    • Realschule,
    • Grund- und Hauptschule,
    • Haupt- und Realschule,
    • Grund-, Haupt- und Realschule oder
    • Mittelstufenschule2)5)
Konrektor
  • als der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
  • als der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern4)
  • zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer Grundschule13)
  • als der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grund- und Hauptschule oder Hauptschule mit bis zu 360 Schülerinnen und Schülern4)
  • als der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer

    • Grund-, Haupt- und Realschule,
    • Haupt- und Realschule,
    • Realschule oder
    • Mittelstufenschule mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern an dem Realschulzweig, der Förderstufe und der Aufbaustufe oder insgesamt bis zu 360 Schülerinnen und Schülern4)
  • zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer

    • Hauptschule,
    • Realschule,
    • Grund- und Hauptschule,
    • Haupt- und Realschule,
    • Grund-, Haupt- und Realschule oder
    • Mittelstufenschule2)5)
Konservatorin

 

Konservator

 

Kustodin

 

Kustos

 

Lehrerin
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen6)7)12)
  • als Pädagogische Mitarbeiterin
Lehrer
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen6)7)12)
  • als Pädagogischer Mitarbeiter
Oberamtsanwältin8)

 

Oberamtsanwalt8)

 

Oberamtsrätin9)

 

Oberamtsrat9)

 

Oberlehrerin im Justizvollzugsdienst

 

Oberlehrer im Justizvollzugsdienst

 

Oberrechnungsrätin

  • als Prüfungsbeamtin beim Hessischen Rechnungshof

 

Oberrechnungsrat

  • als Prüfungsbeamter beim Hessischen Rechnungshof

 

Rätin10)

 

Rat10)

 

Rektorin
  • einer Grundschule mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern
  • einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern4)
Rektor
  • einer Grundschule mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern
  • einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern4)
Studienleiterin an einer Volkshochschule

 

Studienleiter an einer Volkshochschule

 

Studienrätin
  • im Hochschuldienst11)
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien12)
  • mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen12)
Studienrat
  • im Hochschuldienst11)
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien12)
  • mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen12)
Verwaltungsstudienrätin

 

Verwaltungsstudienrat

 

1) Für Beamtinnen und Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes, des gehobenen Forstdienstes und des gehobenen technischen Dienstes können für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 Prozent der für Beamtinnen und Beamte dieser Bereiche zusammen ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage VII ausgestattet werden.

2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.

3) Höchstens 30 Prozent der Förderschullehrerinnen und -lehrer erhalten als Abteilungsleiterinnen und -leiter oder als Stufenleiterinnen und -leiter eine Amtszulage nach Anlage VII.

4) Erhält eine Amtszulage nach Anlage VII.

5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage VII.

6) Als Eingangsamt.

7) Gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen nach dem Gesetz über das Lehramt an öffentlichen Schulen vom 3. März 1992 (GVBl. I S. 106) in der vor dem 1. Januar 2005 geltenden Fassung sowie für Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien, deren Ausbildung vor dem 1. Juli 1975 geregelt war.

8) Für Funktionen einer Amtsanwältin oder eines Amtsanwalts bei einer Staatsanwaltschaft, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, ...

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