Personalratswahlen bei der DRV gültig

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 21. August 2014 die Wahlen zum Hauptpersonalrat der Deutschen Rentenversicherung Bund, zu deren Gesamtpersonalrat und zum Personalrat der Zentralen Dienststelle in Berlin überprüft und für rechtmäßig befunden.

Die Personalräte haben die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Direktorium zu vertreten; sie ähneln darin den Betriebsräten in der Privatwirtschaft. Die Wahlanfechtung einer Gruppe von Beschäftigten war auch in zweiter Instanz erfolglos. Die Antragsteller hatten teilweise selbst kandidiert und waren nicht gewählt worden.

Wahlwiederholung war gültig

Die im Februar 2013 durchgeführten Wahlen zu den Personalräten fanden außerhalb des regelmäßigen Wahlturnus statt, nachdem die drei zuvor im März 2012 gewählten Gremien ihren Rücktritt beschlossen hatten. Hintergrund der Rücktritte war die in erster Instanz erfolgreiche Wahlanfechtung der turnusgemäßen Wahl 2012 gewesen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 24. Juli 2012 entschieden, dass den Wahlvorständen gravierende Fehler bei der Bekanntgabe aller Wahlvorschläge unterlaufen waren. In der wiederholten Wahl 2013, die jetzt vom Oberverwaltungsgericht überprüft wurde, kam es nicht zu demselben oder zu einem anderen gravierenden Fehler. Dabei befasste sich das Oberverwaltungsgericht auch mit der Chancengleichheit von Wahlbewerbern und den Grenzen zulässiger Wahlwerbung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 21.8.2014, OVG 62 PV 10.13).


Pressemitteilung Justizverwaltung Berlin
Schlagworte zum Thema:  Deutsche Rentenversicherung, Personalrat