EU-Kommission für bessere Bezahlung von Richtern

Deutschland muss nach Ansicht der EU-Kommission Richter besser bezahlen und Regeln für den Wechsel von Spitzenpolitikern in die Wirtschaft verschärfen. Die Empfehlung war bereits im Vorjahr ausgesprochen worden.

In einer am 5.7.2023 vorgestellten Untersuchung zum Zustand des Rechtsstaats in allen 27 EU-Ländern verwies die Brüsseler Behörde darauf, dass Deutschland in diesem Bereich nur wenig Fortschritte gemacht habe. Bereits im Vorjahr hatte die Kommission diese Empfehlungen abgegeben. Insgesamt seien EU-weit etwa 65 Prozent der Empfehlungen aus dem Vorjahr ganz oder teilweise umgesetzt worden, hieß es.

Keine Veränderung bei Richterbesoldung im Vergleich zum Vorjahr

Die Bundesrepublik müsse sich mehr anstrengen, um «angemessene Ressourcen» für die Justiz sicherzustellen, hieß es in dem Report. Dazu gehöre auch die Besoldung der Richterinnen und Richter. Hier habe es im Vergleich zum vorherigen Report keine Fortschritte gegeben.

Wechsel von Spitzenpolitikern in die Wirtschaft sollte stärker reglementiert werden

Nach Ansicht der EU-Kommission sollen die Regeln für den Wechsel von Spitzenpolitikern in die Wirtschaft verschärft werden. Hier sah die EU-Kommission im Vergleich zum Vorjahr zwar einige Fortschritte. Dennoch müssten die Regeln einheitlicher und transparenter werden. Die sogenannte Abkühlphase für Bundesminister und parlamentarische Staatssekretäre nach ihrer Tätigkeit in der Politik müsse länger sein. Außerdem sollte der Einfluss von Lobbyisten bei der Ausarbeitung neuer Gesetze mit einem «legislativen Fußabdruck» sichtbarer gemacht werden.

Insgesamt gutes Zeugnis für Rechtsstaat in Deutschland

Grundsätzlich stellte die EU-Kommission dem Rechtsstaat in Deutschland jedoch ein gutes Zeugnis aus. Anders sieht es etwa in Polen aus. Die Behörde meldete erneut ernsthafte Bedenken im Hinblick auf die Unabhängigkeit der dortigen Justiz an. In Ungarn wurden demzufolge einige Reformen angestoßen, nachdem die EU mehrere Milliarden an EU-Hilfen derzeit eingefroren hat. Allerdings sei noch einiges zu tun, etwa bei der Pressefreiheit oder der Korruptionsbekämpfung.

Rechtsstaat-TÜV einmal jährlich

Die EU-Kommission veröffentlicht seit 2020 einmal im Jahr ihren sogenannten Rechtsstaat-«TÜV». Darin untersucht sie etwa den Zustand des Justizsystems, den Kampf gegen Korruption sowie Medienfreiheit und -vielfalt in den 27 EU-Staaten. In diesem Jahr wurde zum ersten Mal überprüft, wie die EU-Staaten die Empfehlungen aus dem vergangenen Jahr umgesetzt haben.

dpa
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