Rechnungshof bemängelt Entwurf zum kommunalen Finanzausgleich

Korrekturbedarf bei der geplanten Reform der Kommunalfinanzen sieht der Landesrechnungshof in Schleswig-Holstein. Seine Vorschläge belasten die Kreise weniger stark und nehmen die Gemeinden stärker in die Pflicht. Der aktuelle Entwurf sei nicht aufgabengerecht genug.

Der Landesrechnungshof sieht noch Nachbesserungsbedarf bei der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs. «Der vorliegende Entwurf erfüllt das Ziel eines aufgabengerechten Finanzausgleichs nicht in ausreichender Weise», sagte Claus Asmussen, Mitglied des Senats des Rechnungshofs, der Deutschen Presse-Agentur. Derzeit zählten gut situierte Kommunen zu den Gewinnern, während viele im Referenzzeitraum 2009-2011 defizitäre Kreise zu den Verlierern gehörten.

Innenminister Andreas Breitner (SPD) will die kreisfreien Städte um 22,9 Millionen Euro entlasten. Auch die kreisangehörigen Gemeinden sollen künftig 30,8 Millionen Euro mehr bekommen. Auf der anderen Seite sollen die jährlichen Zuwendungen für die Kreise um 53 Millionen Euro sinken. «Die Reform geht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, in mehreren Punkten sehen wir aber noch Korrekturbedarf», sagte Asmussen.

Der Landesrechnungshof fordert konkret zwei Änderungen. «Für methodisch falsch halten wir, dass die Entlastung der Kreise bei der Grundsicherung durch den Bund 2015 noch mal abgezogen werden soll», sagte Asmussen. Die Kostenübernahme in Höhe von gut 70 Millionen Euro durch den Bund hätten die Kreise bei der Festlegung ihrer Kreisumlage-Sätze aber in den Vorjahren bereits berücksichtigt.

«Durch unseren Vorschlag bekämen die kreisangehörigen Gemeinden 33 Millionen Euro weniger aus dem Finanzausgleich», sagte Asmussen. Profitieren würden die vier kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster mit einem Plus von sieben Millionen Euro und die Kreise mit einem Plus in Höhe von 26 Millionen Euro.

Noch reichlich Einnahmepotenzial sieht der Rechnungshof auch noch auf der Gemeindeebene. «Weil viele Gemeinden vergleichsweise geringe Steuern erheben und damit im Regelfall gut zurechtkommen, kann diese Einnahmemöglichkeit abgezogen werden», sagte Asmussen. Ein solidarischer Finanzausgleich solle nur das berücksichtigen, was nicht auf andere Weise erwirtschaftet werden könne.

Angesichts von Steuereinnahmen in Rekordhöhe sind die Rahmenbedingungen für eine Reform nach Einschätzung des Rechnungshofs derzeit so gut wie nie zuvor. «Das ist ein Glücksfall für die Regierung», sagte Asmussen. Selbst die «Verlierer» der Reform erhielten deshalb im Regelfall nicht weniger als in den Vorjahren.

Die Regierungsfraktionen wollen zusätzlich 12 Millionen Euro für Infrastruktur-Projekte und jährlich weitere 13,5 Millionen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung stellen. «Aus unserer Sicht ist der derzeitige Finanzausgleich auch auf mittlere Sicht auskömmlich», sagte Asmussen. «Allein zur Steigerung der Akzeptanz des neuen Finanzausgleichs dürfen keine zusätzlichen Landesmittel bereitgestellt werden.» Das Land müsse nach wie vor die Schuldenbremse einhalten. «Das strukturelle Defizit in Höhe von 432 Millionen Euro in 2013 erlaubt keine zusätzlichen Landesmittel. Es sei denn, dieses Geld wird an anderer Stelle eingespart.»

Nach Ansicht von Asmussen gibt es auch keinen finanzpolitischen Grund, den von der großen Koalition getätigten Eingriff in die Kommunalfinanzen in Höhe von 120 Millionen Euro rückgängig zu machen. Das Steueraufkommen sei heute deutlich höher und auch die Kommunen profitierten unter anderem von der zweimaligen Anhebung der Grunderwerbsteuer. «Im Ergebnis ist die derzeitige Masse auskömmlich.»

Am 4. März will sich das Kabinett erstmals mit Breitners Entwurf befassen, Ende März soll der Landtag erstmals darüber beraten. Der Schlüssel für die Verteilung des kommunalen Anteils an den Steuereinnahmen des Landes soll ab 2015 neu geregelt werden. Im Topf werden wahrscheinlich 1,5 Milliarden Euro sein und damit noch einmal 100 Millionen mehr als 2014.

dpa
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