Gebietsreform: Künftig mindestens 130 000 Einwohner pro Kreis
Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose wird diese Größe bis zum Jahr 2035 keiner der derzeit 17 Kreise haben. Zusammenschlüsse und damit weniger Kreise sind eine Konsequenz aus dem Vorschlag, den Poppenhäger in dieser Woche den anderen Ministerien vorlegen wird.
Innenminister weist Vorwurf zu großer Kreise zurück
«Es gibt keine Groß- oder Monsterkreise», sagte der Minister zu Vorwürfen der CDU. Derzeit kommt nur der Kreis Gotha mit rund 135.000 Einwohnern über die künftige Einwohnergrenze. CDU-Fraktionschef Mike Mohring sprach von einem «untauglichen Versuch, Gemeinden, Städte und Landkreise in ein lebensfremdes Zahlenraster zu zwingen». «Es gibt kerngesunde kleine und dahinsichende große Landkreise.»
Kreisfreie Städte mindestens 100.000 Einwohner
Kreisfreie Städte sollen nach dem Vorschlag von Poppenhäger künftig mindestens 100.000 Einwohner haben. Diese Kriterien erfüllen angesichts der in Thüringen stark schrumpfenden Einwohnerzahl künftig nur Erfurt und Jena. Diese beiden Städte werden nach der Bevölkerungsprognose im Jahr 2035 mehr Einwohner als jetzt haben - Erfurt knapp 226.000 und Jena rund 112.000.
Gemeindezusammenschlüsse geplant
Auf mindestens 6.000 bis 8.000 Einwohner sollen künftig Gemeinden kommen. Es solle eine Freiwilligkeitsphase für Gemeindezusammenschlüsse geben, bei Kreisen nicht. Zudem soll der Trend weg von den Verwaltungsgemeinschaften hin zu Land- und Einheitsgemeinden gehen. Trotz einer künftig größeren Verwaltungsstruktur solle die «Kirche im Dorf gelassen werden», sagte Poppenhäger.
Dörfer sollen ihren Namen behalten und gewachsene Strukturen gestärkt werden. «Wir werden auf historische Identität achten.» Zudem sollen in Regionen mit wenigen Einwohnern Ausnahmeregelungen bei der künftigen Größe der Kommunen möglich sein. Er hoffe, dass nur wenige Zusammenschlüsse letztlich vom Gesetzgeber geregelt werden müssten. Eine Rolle dabei solle auch die Wirtschaftskraft spielen.
Gesetz soll 2016 erarbeitet werden
Nach dem Zeitplan von Rot-Rot-Grün sollen die Eckdaten für die Gebietsreform erstmals am 22. September im Kabinett behandelt werden. Nach einer Diskussionsphase soll das sogenannte Leitbild der Gebietsreform im Dezember vom Kabinett beschlossen werden. 2016 soll dann ein Vorschaltgesetz - voraussichtlich im Frühjahr - folgen, um den Weg für die Reform zu ebnen. Vorstellbar sei, dass die Kommunalwahlen 2018 bereits in der neuen Struktur erfolgen, sagte Poppenhäger. Rot-Rot-Grün hat im Landtag nur eine denkbar knappe Mehrheit von einer Stimme.
Noch keine Aussagen zu Kosten der Reform
Zu Kosten und möglichen Einsparungen machte der Minister keine Angaben. Ziel seien zukunftsfeste und leistungsfähige Verwaltungen. Zudem hoffe er, dass weniger Kommunen auf Sonderhilfen des Landes zur Finanzierung ihrer Aufgaben angewiesen seien. Derzeit gebe es Anträge von mehr als 80 Gemeinden. In einem zweiten Schritt solle geprüft werden, welche Aufgaben die Kommunen künftig übernehmen könnten.
Mohring plädierte für freiwillige Neuregelungen auch bei kreisfreien Städten und Landkreisen. Dafür sollten, ebenso wie für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse, finanzielle Anreize geschaffen werden, erlangte der Chef der größten Oppositionsfraktion.
Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte im Sommer die Acht als mögliche Zahl der Kreise genannt. Das sei sein persönlicher «Diskussionsbeitrag zur Gebietsreform». Er hatte auf die derzeit bestehenden vier regionalen Planungsregionen verwiesen. Wenn man jede halbiere, käme man auf acht Regionen oder mögliche Kreise.
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