NRW-Beamte mahnen Entscheid aus Karlsruhe an

Tausende Beamte aus Nordrhein-Westfalen hadern mit den Bundesverfassungsrichtern. Nach mehr als zehn Jahren gebe es immer noch keine Klärung aus Karlsruhe, ob die Streichung des Urlaubsgeldes und die Kürzung des Weihnachtsgeldes für die NRW-Beamten verfassungswidrig gewesen sei, erklärte die Gewerkschaft der Polizei am Donnerstag in Düsseldorf.

«Zehn Jahre sind genug. Wir erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt entscheidet», sagte der GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, will er dem höchsten deutschen Gericht am kommenden Dienstag mehr als 12 000 Briefe von NRW-Beamten übergeben. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Sparmaßnahmen 2003 und 2004 beschlossen. Mehrere Kläger sehen durch die Maßnahmen das Verfassungsgebot der «amtsangemessenen Alimentation» verletzt. Die Verfahren seien bereits 2009 vom Oberverwaltungsgericht des Landes NRW dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt worden, so die GdP.

Ein Entscheid des Verfassungsgerichtshofs NRW hatte in der vergangenen Woche Hoffnungen bei den Beamten geweckt: Das höchste NRW-Gericht hatte Nullrunden für die oberen Besoldungsgruppen der NRW-Beamtenschaft und eine Ein-Prozent-Erhöhung für die mittleren Besoldungsgruppen für verfassungswidrig erklärt. Seit 2003 wüchsen die möglichen Nachzahlungsansprüche der Beamten an, warnte die GdP. Dies schaffe für den Landeshaushalt mit jedem Jahr wachsende Risiken.

dpa
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