Einführung

Es gibt kaum einen Verein, der nicht nach Finanzierungsquellen sucht. Dabei richtet sich das Augenmerk bei kleineren und mittleren Vereinen meist auf Sponsoren im kommunalen oder regionalen Umfeld. Hinzu kommen öffentliche Gelder aus der Heimatgemeinde, eventuell noch von den Kreisen. Anträge bei "höheren Instanzen" bleiben meist die Ausnahme. Anträge bei der Europäischen Union klingen bei kleineren Vereinen wie die reinste Utopie. Zu Unrecht – denn hier hat jeder Verein Chancen, wenn er sich an die Spielregeln hält.

 

Die 8 häufigsten Fallen

1. Kein Verein ist zu klein

Meist scheut man sich, nach Fördermöglichkeiten der EU zu suchen, da man den eigenen Verein für zu klein hält. Doch entscheidend ist die Idee, die man umsetzen will, und nicht die Größe des Vereins. Auch kleinste Vereine haben reelle Chancen, dass ihre Projekte gefördert werden.

2. Förderantrag zu allgemein

Die EU bewilligt nahezu ausschließlich Projekte. Es macht also keinen Sinn, einen Antrag auf eine allgemeine Förderung des Vereins zu stellen. Das hindert Sie aber nicht daran, aus der allgemeinen Vereinsarbeit heraus Projekte zu entwickeln, die Sie dann von der EU fördern lassen können.

3. Angst vor der Bürokratie

In vielen Fällen scheut man sich auch, weil man Angst vor "bürokratischen Monstern" hat. Natürlich will man nach Abschluss eines Projektes wissen, wie das Geld von Ihnen verbraucht wurde. Aber der Aufwand für diese Abschlussinformationen hält sich in überschaubaren Grenzen. Die EU-Förderprogramme machen derzeit eine Entwicklung durch, die darauf hinzielt, mit Pauschalen zu arbeiten, so dass Einzelnachweise nicht mehr nötig sind.

4. Vollfinanzierung so gut wie nie

Ein Antrag auf eine Finanzierung zu 100 % durch EU-Mittel ist in den allermeisten Fällen nicht sinnvoll. Die Förderung der EU besteht fast ausschließlich aus der Bezuschussung von Projekten. Die Höhe des Eigenan­teils geht aus den Unterlagen zur Antragstellung hervor.

5. Die Regeln müssen eingehalten werden

Wichtig ist, dass man die Erläuterungen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten genau studiert und sich an die Vorgaben hält. Häufig wird beispielsweise bei einer eventuell angeforderten Projektbeschreibung übersehen, dass der Umfang der Beschreibung auf eine bestimmte Länge begrenzt ist. Wird diese Länge überschritten, kann dies schon dazu führen, dass der Antrag nicht weiterbearbeitet wird.

6. Fremdsprachenkenntnisse nicht erforderlich

Häufig scheut man sich, einen Antrag bei der EU ins Auge zu fassen, da man befürchtet, für die Antragstellung über keine ausreichenden Fremdsprachenkenntnisse zu verfügen. Doch die Antragstellung erfolgt fast immer im Inland entweder auf Bundes- oder Landesebene. Sowohl der Bund als auch die Länder haben Beratungsstellen eingerichtet, die Sie bei der Antragstellung unterstützen.

7. Zu spät beantragt

Die EU fördert grundsätzlich nur Projekte, die noch nicht begonnen wurden. Stellen Sie deshalb früh genug Ihre Anträge, damit die Zusagen noch vor Beginn der jeweiligen Maßnahme vorliegen und das Geld auf dem Vereinskonto eingegangen ist.

8. Man steht ja ganz alleine da

Häufig hört man auch, dass auf eine Antragstellung verzichtet wurde, weil man glaubt, sich trotz meist guter Informationsunterlagen nicht zurechtzufinden und dann keine Unterstützung habe. Doch das ist ein Irrtum. Die nationalen Verwaltungsstellen stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie im Vorfeld. In vielen Fällen erhalten Sie auch ein Feedback, wenn der Antrag abgegeben wurde.

1 Was fördert die EU?

Als die Europäische Union noch EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) hieß, war sie ein reines Bündnis zur Wirtschafts- und Agrarförderung. In diesen Bereichen haben die teilnehmenden Staaten Kompetenzen abgegeben und noch heute konzentrieren sich die Fördermaßnahmen der EU auf den ersten Blick auf diese Felder.

Doch die EU engagiert sich heute auch auf anderen Ebenen. So engagiert man sich auch in den Bereichen Kultur und Bildung, Gesundheit und Soziales sowie Familie. Schwerpunktmäßig zielen hier die Förderprogramme auf die Verbesserung der Zusammenarbeit von länderübergreifenden Projekten ab.

Die Förderungen der EU orientieren sich dabei am Artikel 3 (Abs. 2 und 3) des Vertrags zur Europäischen Union, in dem die Ziele und Schwerpunkte der EU definiert werden. Daraus ergeben sich letztlich fünf politische Gebiete, in denen die EU auch mit Fördermitteln aktiv ist:

  1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Staaten, um ein kontinuierliches Wachstum und Beschäftigungsstabilität zu gewährleisten. Um diese Ziele zu erreichen, werden beispielsweise Innovationen und Forschungsvorhaben unterstützt, Angebote im Bereich Bildung und Ausbildung gefördert und Hilfen für Maßnahmen zur Arbeitsmarkt- und Binnenwirtschaftsstärkung gewährt.
  2. Kohäsionsmaßnahmen, durch die die unterschiedlichen Lebensbedingungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten untereinander angepasst werden sollen. Kohäsionsmaßnahmen wurden beispielsweise von der EU gefördert, um den Lebensstandard zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern anzupassen.
  3. Natur...

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