Die Regeln für gemeinnützige Vereine im Bereich der Sozialwirtschaft gründen auf Vorarbeiten im Bereich der börsennotierten Unternehmen. Für diese wurden entsprechende Regelungen erstellt (Deutscher Corporate Governance Kodex[1]). Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde am 26.02.2002 verabschiedet. Er wurde von der vom Bundesministerium für Justiz im September 2001 eingesetzten Regierungskommission als Folge einer internationalen Diskussion um die optimale Verfassung von Aktiengesellschaften erstellt (Rechte der Hauptversammlung und Pflichten für den Aufsichtsrat, Abschlussprüfer und Vorstand).

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert alle wesentlichen – vor allem internationalen – Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, nämlich:

  • mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen,
  • die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat,
  • mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung,
  • mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte,
  • eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlussprüfer.

Die Bestimmungen und Regelungen des Kodex gehen auf jeden einzelnen dieser Kritikpunkte ein und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

 
Hinweis

Der Kodex kann nicht jedes Detail regeln, sondern gibt einen Rahmen vor, der von den Unternehmen auszufüllen ist.

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