§ 1 Firma, Sitz

  1. Die Firma der Gesellschaft lautet: xy-GmbH

    oder: xy-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

    bzw. xy-UG (haftungsbeschränkt).

  2. Sitz der Gesellschaft ist xyz-Stadt.

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – mildtätige – kirchliche – Zwecke (Anmerkung: nicht verfolgte Zwecke streichen) im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist ______ (z. B. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur, Landschaftspflege, Umweltschutz, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Sports, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen).

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch ______ (z. B. Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen, Unterhaltung einer Schule, einer Erziehungsberatungsstelle, Pflege von Kunstsammlungen, Pflege des Liedgutes und des Chorgesangs, Errichtung von Naturschutzgebieten, Unterhaltung eines Kindergartens, Kinder-, Jugendheimes, Unterhaltung eines Altenheimes, eines Erholungsheims, Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, des Lärms, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen).

§ 3 Selbstlosigkeit

  1. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
  3. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück (Anmerkung: Nr. 3 ist nur erforderlich, wenn die Satzung einen Anspruch auf Rückgewähr von Vermögen einräumt).
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Vermögensbindung

Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft

[, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt – Anmerkung: nur erforderlich, wenn die Satzung einen Anspruch auf Rückgewähr von Vermögen einräumt]

1. Alternative:

 

an – den – die – das – … (Bezeichnung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Gesellschaft oder Körperschaft), – der – die – das – es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat

oder

2. Alternative

  an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Gesellschaft oder Körperschaft zwecks Verwendung für ...… (Angabe eines bestimmten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks, z. B. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Unterstützung von Personen, die im Sinne von § 53 AO wegen ______ bedürftig sind, Unterhaltung des Gotteshauses in ______).

§ 5 Dauer der Gesellschaft

Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird ______ (z. B. auf unbestimmte Dauer) errichtet.

§ 6 Stammkapital – für GmbH

  1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 Euro. (Hinweis: hierbei handelt es sich um das Mindestkapital.)
  2. Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen

    1. Hans M. eine Stammeinlage im Nennbetrag von ______ Euro.

      Die Einlage ist in Geld zu erbringen.

    2. Jutta K. eine Stammeinlage im Nennbetrag von ______ Euro.

      Die Einlage ist durch Sacheinlage in Form eines Pkw vom Typ xxx zu leisten.

      (Hinweis: Die Gesellschafter haben bei Sacheinlagen in einem Sachgründungsbericht die für die Angemessenheit der Leistungen wesentlichen Umstände darzulegen).

  3. Die Einlage ist sofort in voller Höhe zu erbringen.

    Alternative: Die Einlage ist zu 50 % sofort zu erbringen, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt.

§ 6 Stammkapital – für UG (haftungsbeschränkt)

  1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 1 Euro.

    (Hinweis: Jeder volle Eurobetrag auch unterhalb von 25.000 Euro ist zulässig.)

  2. Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen

    1. Hans M. eine Stammeinlage im Nennbetrag von ______ Euro.
    2. Jutta K. eine Stammeinlage im Nennbetrag von ______ Euro.
  3. Die Einlagen sind in Geld zu erbringen.

    (Hinweis: Sacheinlagen sind bei der UG (haftungsbeschränkt) ausgeschlossen.)

  4. Die Einlage ist sofort in voller Höhe zu erbringen.

§ 7 Geschäftsführung

  1. Die Gesellschaft hat einen/mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder einem Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschaf...

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