Berlin: Mieterhöhungen bei landeseigenen Wohnungsunternehmen

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin dürfen ab Januar 2024 die Mieten jährlich um 2,9 Prozent erhöhen. Das sieht eine Kooperationsvereinbarung mit dem Senat vor. Bis Ende 2023 gilt noch ein Mietenstopp.

Die landeseigenen Berliner Wohnungsbauunternehmen Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land und WBM sowie Berlinovo dürfen ab Januar 2024 die Mieten wieder steigern: jährlich um 2,9 Prozent. Das sieht eine Kooperationseinigung mit dem Senat vor, die zunächst bis Ende 2027 gelten soll.

Für Mieter gibt es eine Härtefallregelung. Die Mieten dürfen 27 Prozent des Netto-Einkommens nicht erreichen. Bisher galt eine Grenze von 30 Prozent. Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler (SPD) räumte ein, dass die Vereinbarung keine Ideallösung sei. Es gebe einen Zielkonflikt zwischen wirtschaftlich erfolgreichen Wohnungsbaugesellschaften und dem Anspruch der Mieter auf gute und bezahlbare Wohnungen.

Die landeseigenen Unternehmen haben insgesamt mehr als 358.000 Wohnungen im Bestand. Der Wert von 2,9 Prozent jährlicher Mieterhöhung liegt dem Senator zufolge 40 Prozent unter der gesetzlichen Obergrenze und 20 Prozent unter den im Bündnis für Wohnungsbau und bezahlbare Mieten vereinbarten Grenzen.

Planungssicherheit für Wohnungsbauunternehmen

Geabler wies darauf hin, dass es von Seiten der Unternehmen Forderungen nach Mieterhöhungen gegeben habe. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) nannte die Vereinbarung ein Leistbarkeitsversprechen. Gesobau-Vorstand Jörg Franzen, Sprecher der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, sagte, die Vereinbarung sei ein Kompromiss, der Luft zum Atmen gebe. Mieterhöhungen sind aus seiner Sicht unvermeidlich.

Schließlich seien für die nächsten Jahre mehr als 50.000 neue Wohnungen geplant. Zusätzlich sollen die Bestände bis 2045 klimaneutral sein. Die Baukosten seien in den vergangenen eineinhalb Jahren um 20 Prozent gestiegen, gleichzeitig auch die Darlehenszinsen. Die neue Vereinbarung biete den Unternehmen die nötige Planungssicherheit. Die alte Kooperationsvereinbarung stammte aus dem Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurde außerdem ein Mietenstopp bei den Landeseigenen bis Ende 2023 beschlossen. Die neue Vereinbarung löst alle bisherigen Regelungen ab.

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Mietenstopp gilt noch bis Ende 2023

Der Senat hat den Mietenstopp am 6.12.2022 beschlossen. Für die landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Berlinovo darf es bis zum 31.12.2023 keine Mieterhöhungen geben. Bereits vereinbarte Mieterhöhungen wurden mit Wirkung zum 1.11.2022 zurückgenommen.

Die von der Finanzverwaltung beaufsichtigte Berlinovo wendet den Mietenstopp im Eigenbestand an und setzt sich bei den Objektgesellschaften der in Immobilienfonds befindlichen Wohnungen "im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten" für eine Umsetzung des Mietenstopps ein.

Die Wohnungsunternehmen im Landeseigentum sollten auch auf Kündigungen bei Zahlungsrückständen der Mieter wegen der deutlich gestiegenen Energiepreise verzichten – der Beschluss zum Mietenstopp ergänzte das Berliner Kündigungsmoratorium vom 27.9.2022.

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) hatte sich kritisch zu einem Mietenstopp bei den Landeseigenen geäußert. Die Absichten des Senats, Mieter zu entlasten, seien nachvollziehbar – "das Einfrieren der Mieten ausgerechnet bei den ohnehin schon günstigen landeseigenen Wohnungsbauunternehmen ist aber wirtschaftlich brisant", erklärte BBU-Vorständin Maren Kern, nachdem die Pläne bekannt geworden waren.

Im BBU sind sowohl die kommunalen Wohnungsgesellschaften als auch Privatunternehmen und Genossenschaften organisiert.


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Schlagworte zum Thema:  Wohnungsunternehmen