Schärfere Mietpreisbremse gilt ab April 2020

Das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt zum 1.4.2020 in Kraft.
Rückwirkende Rückforderung bei Verstoß gegen Mietpreisbremse
Das Gesetz erweitert den Anspruch von Mietern auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn. In Mietverhältnissen, die ab April 2020 begründet werden, haben Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung der gesamten ab Beginn des Mietverhältnisses zu viel gezahlten Miete, wenn sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse in den ersten 2 1/2 Jahren nach Beginn des Mietverhältnisses rügen und das Mietverhältnis bei Zugang der Rüge noch nicht beendet war. Rügen, die später als 2 1/2 Jahre nach Beginn erhoben werden, begründen ein Rückforderungsrecht nur für Mieten, die nach der Rüge fällig geworden sind. § 556g BGB wurde entsprechend geändert.
Für bereits bestehende Mietverhältnisse bleibt es dabei, dass eine Rüge nur für die Zukunft wirkt und Mieter überzahlte Mieten nur ab der Rüge zurückverlangen können. Das ergibt sich aus Artikel 229 § 51 EGBGB, nach dem auf bis einschließlich 31.3.2020 entstandene Mietverhältnisse die bisherige Fassung von § 556g BGB anzuwenden ist, die eine Wirkung der Rüge nur für die Zukunft vorsieht.
Nach wie vor bedarf eine Rüge der Textform, so dass Mieter die Rüge zum Beispiel auch per E-Mail erheben können.
Mietpreisbremse bis 2025 verlängert
Außerdem erhalten Städte und Gemeinden mit der Gesetzesänderung bis zum Jahr 2025 die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu definieren, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. In den erfassten Gebieten darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nach bisheriger Rechtslage können entsprechende Verordnungen nur noch bis Ende des Jahres 2020 erlassen werden.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
3.5036
-
Videoüberwachung – Regeln für Vermieter und WEGs
1.781
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
1.163
-
Kürzere Nutzungsdauer: So sparen Vermieter Tausende Euro Steuern
1.1422
-
Mietminderung wegen Hitze? Wie Eigentümer sich retten können
921
-
Energetische Sanierung: Bis zu 40.000 Euro Steuern sparen
919
-
Hydraulischer Abgleich: Pflicht, Fristen & Förderung
721
-
CO2-Preis steigt – so viel zahlen Vermieter und Mieter
5157
-
Bayern weitet Mietpreisbremse aus
482
-
Maklerprovision: Neues Gesetz zur Maklercourtage in Kraft
4312
-
Gasrechnung wird günstiger, Strompreis nicht: Wer entlastet wird
03.07.2025
-
Comeback der KfW-55-Neubauförderung – nur wann?
02.07.2025
-
Extremhitze in der Stadt: Maßnahmen & Förderung
02.07.2025
-
Digitales Potenzial nutzen: Tipps für die Immobilienbranche
01.07.2025
-
"Bauen im Bestand wird zum Standard"
01.07.2025
-
Alte Gleise, neue Wohnungen: so wird es rechtlich möglich
30.06.2025
-
Digitalisierung: Zu träge für Innovation
30.06.2025
-
Mietpreisbremse für möbliertes Wohnen: Das soll geregelt werden
30.06.2025
-
Immobilienwirtschaft: Veranstaltungen und Events 2025
30.06.2025
-
Der Deutsche Mieterbund hat eine neue Chefin
27.06.2025