Kleine EEG-Novelle: Bundesregierung schafft Solardeckel ab

Die Große Koalition hat sich auf den letzten Drücker darauf geeinigt, dass der 52-Gigawatt-Solardeckel "unverzüglich" fallen soll – damit ist die Förderung gesichert. Die sogenannte kleine EEG-Novelle für Sofortmaßnahmen in der Coronakrise regelt auch die Abstände von Windrädern zu Wohnvierteln neu.

Wäre der 52-Gigawatt-Deckel (kurz "Solardeckel") im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht jetzt abgeschafft worden, wäre insbesondere die Förderung von kleineren und mittleren Solaranlagen gefährdet gewesen. Die Entscheidung der Großen Koalition (GroKo) am späten 18. Mai kam damit "auf den letzten Drücker".

Noch am 14. Mai hatten CDU/CSU und die SPD im Bundestag einen Vorstoß von B90/Grüne abgelehnt – nur die Linken stimmten dem Vorschlag der Grünen zu, den Solardeckel gleich mit der in jener Sitzung verhandelten kleinen EEG-Novelle als eine der Sofortmaßnahmen in der Coronakrise abzuschaffen. Die Union machte die Förderung von Solaranlagen abhängig von einer Lockerung der strengen Abstandsregeln von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung, an der die SPD nichts ändern wollte. Es war quasi ein Deal "Deckel gegen Ein-Kilometer-Abstand". Nun haben die Regierungsparteien offenbar eine Lösung gefunden.

"Wir freuen uns, dass wir heute eine Einigung bei zentralen energie- und wirtschaftspolitischen Fragen erzielt haben", sagten die federführenden Verhandler, die Fraktionsvizes Carsten Linnemann (CDU) und Matthias Miersch (SPD), nach den Verhandlungen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach von einem guten Tag für die Energiewende und den Klimaschutz. Die Ergebnisse sollten nun zügig umgesetzt werden.

Immobilienbranche drängte schon vor der Coronakrise auf die Beseitigung des Solardeckels

Ein Bündnis aus zwölf Branchenverbänden – darunter der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie der ZIA Zentrale Immobilien Ausschuss – hatte bereits Anfang des Jahres in einem offenen Brief – adressiert an die Mitglieder von Bundestag und Bundesregierung – entsprechend Druck gemacht: Die "politischen Versprechen" zur Beseitigung des Solardeckels müssten in einem vorgezogenen Artikelgesetz "umgehend und ohne weiteren Zeitverzug" umgesetzt werden. Ein Stopp der Förderung würde das Vertrauen in die klimapolitische Glaubwürdigkeit der Bundesregierung massiv erschüttern.

Wird der Solardeckel ersatzlos gestrichen, werden die geltenden Vorschriften des EEG weiter bestehen. Das heißt: De Vergütung für Photovoltaikanlagen im Segment bis 750 Kilowatt Peak können weiter in Anspruch genommen werden.

Aktuelle Rechtslage: Förderung für kleinere Solaranlagen vor dem Aus

Nach aktueller Rechtslage – also mit dem geltenden EEG – läuft die Solarförderung für Photovoltaikanlagen bis 750 Kilowatt Peak aus, sobald die installierte Photovoltaik-Kapazität von 52 Gigawatt erreicht ist. Sollte der Förderstopp eintreten, würde die Nachfrage nach Solaranlagen um die Hälfte des bisherigen Wertes einbrechen, warnen die Branchenvertreter – dies mache den Handlungsbedarf so akut.

Die Bundesregierung hatte bereits in ihrem Klimaschutzplan 2030 die Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels angekündigt und im Herbst 2019 in einer Stellungnahme noch einmal beteuert, die Streichung des Deckels in einem eigenen Gesetzgebungsvorhaben zügig in den Bundestag einbringen zu wollen und den Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, den der Bundesrat bereits im November 2019 an den Bundestag adressiert hat, zu unterstützen.

Ein Ziel der Deckelung war es, die Kosten des Solarenergie-Zubaus zu begrenzen. Das sei erreicht worden, argumentierte der Bundesrat: Die Kosten für neue Photovoltaikanlagen in der Freifläche und auf Dächern seien stark gesunken. Damit würde der Deckel überflüssig.

Öffnungsklausel: Windräderabstände zur Wohnbebauung werden Ländersache

Für die Windkraft hat sich die GroKo auf eine sogenannte Länderöffnungsklausel geeinigt. Damit liegt die Verantwortung für die Abstandsregeln von Windkraftanlagen zu Gebäuden bei den Bundesländern: Zwar wird der 1000-Meter-Abstand der Anlagen bis zur nächsten "bezeichneten zulässigen baulichen Nutzung" zu Wohnzwecken im Baugesetzbuch festgeschrieben – dies kann als Erfolg für die Union gewertet werden. Ob und wie sollen aber die Länder entscheiden: Sie können den Mindestabstand in die Landesbauordnungen aufnehmen und auch Einzelheiten regeln, müssen aber nicht – das kann als Erfolg für die SPD gewertet werden.

Auch hier ist die Mini-Novelle noch nicht "in trockenen Tüchern" – die Anpassung an das EEG muss erst noch gesetzlich umgesetzt werden. Eine Länderöffnungsklausel gab es schon einmal vor ein paar Jahren, genutzt hat sie aber nur Bayern und eine besonders scharfe Regelung eingeführt, die auch im Zuge der EEG-Novelle bestehen bleiben soll: Die "10-H-Regelung" in Bayern sieht vor, dass der Abstand eines Windrades von Wohnsiedlungen mindestens zehn Mal so groß sein muss, wie die Anlage hoch ist.

Künftig sollen Bund und Länder gemeinsam immer wieder prüfen, wie weit der Ausbau von Wind- und Solaranlagen gekommen ist und ob die Politik nachsteuern muss. Das soll sicherstellen, dass der Ökostrom-Anteil am Stromverbrauch bis 2030 von derzeit rund 40 Prozent auf 65 Prozent steigt. Deutschland steigt bis Ende 2022 aus der Atomkraft aus, bis spätestens 2038 soll die Kohleverstromung beendet werden.


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dpa
Schlagworte zum Thema:  Solarenergie, Photovoltaik