Onlinezugangsgesetz (OZG): Digitaler Bauantrag – Rollout

Bund, Länder und Kommunen sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle Verwaltungsleistungen analog und online anzubieten – auch Bauanträge müssen digital möglich sein. Rheinland-Pfalz hat jetzt den landesweiten Rollout gestartet.

Als weiteres Bundesland gibt Rheinland-Pfalz den Startschuss für den digitalen Bauantrag: Als landesweit erste Stadt hat Trier am 30.4.2024 ein Antragsportal für den digitalen Bauantrag freigeschaltet. Im sogenannten vereinfachten Verfahren könnten Planungsbüros und Architekten künftig online Anträge stellen: Die komplette Bearbeitung in der Verwaltung laufe digital, teilte die Verwaltung mit. Das spare Zeit, Papier und Behördengänge. Das "neue Produkt" könnten alle Kommunen in Rheinland-Pfalz ab sofort übernehmen.

Die Grundentwicklung stammt von Spezialisten aus Mecklenburg-Vorpommern. Sie wurde von Experten in Trier seit Ende 2022 an Rheinland-Pfalz angepasst. Bei dem digitalen Bauantrag sei neben der Stadt Trier auch der Kreis Cochem-Zell Pilotkommune. Der Kreis gehe aber später an den Start, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Bis Ende 2024 soll es flächendeckend möglich sein, bei den Behörden einen Bauantrag digital zu stellen.

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten.

Digitaler Bauantrag nimmt in Bayern Fahrt auf

In Bayern wurde der digitale Bauantrag vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales entwickelt und ging im März 2021 zunächst in fünf Kommunen an den Start. Ende 2023 boten nach Angaben des Ministeriums bereits 64 Städte und Kreise den digitalen Bauantrag an – zirka 14.000 digitale Anträge seien bis dahin eingereicht worden. Am 1.1.2024 hat München als dritte Großstadt nach Augsburg und Nürnberg auf den digitalen Bauantrag umgestellt.

Ziel ist es auch in Bayern, dass der digitale Bauantrag flächendeckend zur Verfügung steht. Die technische Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats. Intelligente elektronische Formulare – "Online-Assistenten" – sollen Nutzern beim Ausfüllen helfen und weisen auf notwendige Bauvorlagen hin. In Software-Anwendungen entworfene Planungen können ohne Datenverluste eingereicht werden. Die analoge Antragstellung bleibt weiterhin möglich.

Virtuelles Bauamt: Einer-für-Alle-Prinzip (EfA)

In Baden-Württemberg wurde die Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)" ab November 2022 von Pilotkommunen erprobt. Der Landtag hat dann am 8.11.2023 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Die entsprechenden Änderungen der Landesbauordnung (LBO) sind am 25.11.2023 in Kraft getreten.

Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung können alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Herzstück des "Virtuellen Bauamts" ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und andere Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in Baden-Württemberg setzt dabei ebenfalls auf die Nachnutzung des Modells aus Mecklenburg-Vorpommern: Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) wurde eine Software entwickelt, die alle Bundesländer nutzen können.

Digitaler Bauantrag: Ein Modell aus Mecklenburg-Vorpommern

Rund um die Uhr Bauanträge stellen, Dokumente online nachreichen, unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörde – in Nordwestmecklenburg ist das schon seit April 2019 möglich. Seit Anfang 2021 werden Bauanträge im Landkreis voll digital bearbeitet. Bauträger, Architekten und andere am Projekt Beteiligte können den Antrag gleichzeitig ausfüllen, bearbeiten, Unterlagen hochladen, zur Prüfung durch das Amt freigeben und bezahlen.

Seitdem setzen immer mehr Städte, Gemeinden, Landkreise den digitalen Bauantrag nach diesem Prinzip um. Das Saarland etwa ging schon Anfang 2020 zunächst in Saarbrücken mit einem Pilotprojekt an den Start: Um alle Arbeitsschritte von der Einreichung bis zur Genehmigung digital zu ermöglichen, erhalten die Akteure Zugriff auf eine "BauCloud". Genutzt wurde hier die Vorarbeit von Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Baden-Württemberg.

Im Mai 2023 gab es den Startschuss zum bundesweiten Rollout. Ausgedruckte Bauanträge auf Papier sollen nach und nach ersetzt werden. Am Ende steht eine Genehmigung mit elektronischem Siegel. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) geht davon aus, dass bis zum Jahr 2025 ein deutlicher Beschleunigungseffekt sichtbar wird, wie sie vor einem Jahr sagte.

Digitale Verwaltung: Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Geregelt ist die Pflicht für Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten, im Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG). Dass digitale Baugenehmigungsverfahren zum Standard werden sollen, wurde bereits beim Wohngipfel 2018 als Ziel formuliert.

Der Bundestag hat am 23.2.2024 Än­derungen am Online­zugangsgesetz beschlossen.

Das Gesetz blieb im Bundesrat am 22.3.2024 ohne die notwendige Mehrheit von 35 Stimmen. Nun haben Bundestag und Bundesregierung die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Feste Fristen gibt es dafür nicht.


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Schlagworte zum Thema:  Wohnungsbau, Digitalisierung, Baugenehmigung