Das ist die grundlegende Frage, an der alles Weitere hängt. Entscheidend ist, was für einen Gebäudeversicherungsvertrag die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgeschlossen hat. Dieser Vertrag ist die Grundlage für sämtliche Entschädigungsleistungen, die in Betracht kommen.

Die meisten Gebäudeversicherungen in Deutschland bieten zunächst Versicherungsschutz gegen Schäden durch Feuer sowie Sturm und Hagel. Damit auch Schäden durch Überschwemmung versichert sind, braucht es die Deckung gegen die sogenannten "erweiterten Naturgefahren oder Elementarschäden". Hier sind verschiedene Schadensursachen zusammengefasst, eine davon ist die Überschwemmung.

Nach Angaben des GDV haben nur rund die Hälfte der Gebäude in Deutschland diese Deckung versichert. Hierbei gibt es auch aus historischen Gründen große regionale Unterschiede. So ist die Elementarschadendeckung beispielsweise in Baden-Württemberg eher die Regel als die Ausnahme, in anderen Gebieten ist es umgekehrt.

Wenn Sie sich unsicher sind, wie es sich in Ihrem Fall verhält, hilft nur ein Blick in den Versicherungsschein. Schauen Sie dort unter der Überschrift "Versicherte Gefahren" oder einer ähnlichen Formulierung, ob "Überschwemmung", "erweiterte Naturgefahren" oder "Elementarversicherung" bzw. "Elementarschäden" aufgeführt und ob diese eingeschlossen sind. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie bei der Versicherung nach oder melden Sie den Schaden direkt, die Versicherung wird Ihnen dann mitteilen, ob für Überschwemmungen Versicherungsschutz besteht oder nicht.

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