Die Förderung erfolgt durch eine Zinsverbilligung der KfW-Darlehen.
Sanierungsvorhaben | Zusätzliche Zinsverbilligung für 5 Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden 1. Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der 1. Zinsbindung |
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"KFN Wohngebäude" und Programm "BEG-WG (Sanierung) – EH 40, EH 40 EE, EH 40 NH, EH 55, EH 55 EE und EH 55 NH" | 1,32 % auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer. Diese Zinsverbilligung setzt sich wie folgt zusammen: 1,20 % aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 % aus einem Margenverzicht* der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. |
"BEG-WG (Sanierung) – EH 70, EH 70 EE, EH 70 NH, Denkmal, Denkmal EE und Denkmal NH" | 0,97 % auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer. Diese Zinsverbilligung setzt sich wie folgt zusammen: 0,85 % aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 % aus einem Margenverzicht* der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. |
"BEG-WG (Sanierung) – EH 85, EH 85 EE und EH 85 NH" | 0,42 % auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer. Diese Zinsverbilligung setzt sich wie folgt zusammen: 0,30 % aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 % aus einem Margenverzicht* der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. |
* Der Margenverzicht der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen von 0,12 % wird auf die Zinsbindungsfrist von 10 Jahren gewährt.
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