Gefördert werden 3 Bereiche:
- Altersgerechtes Umbauen,
- energieeffiziente Sanierung und
- allgemeine Modernisierung, einschließlich ggf. Objekterwerb (nur in Kombination mit altersgerechtem Umbau und/oder energieeffizienter Sanierung möglich).
Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Objekt muss im Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Bei allen energetischen Maßnahmen sind die Voraussetzungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Alle Maßnahmen sind von Fachunternehmern vorzunehmen. Soweit es sich um energetische Maßnahmen handelt, ist ein Energie-Effizienz-Experte hinzuzuziehen. Diese Aufwendungen werden ebenfalls gefördert. Zugelassene Energie-Effizienz-Experten finden sich auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de.
Einzelmaßnahmen
Folgende Einzelmaßnahmen werden über dieses Programm gefördert:
Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Maßnahmen an der Anlagentechnik (außer Heizung)
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home) bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Wohngebäudes
Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Gas-Brennwertheizungen ("Renewable Ready")
- Gas-Hybridheizungen
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
- Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
- Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags erneuerbarer Energien können zur jeweiligen Anlage mitgefördert werden.
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
- Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind.
Das wird nicht gefördert
Maßnahmen an Gebäuden mit Heimcharakter, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen und Gebäude werden nicht gefördert.
Ebenfalls werden keine Förderungen von Kachelöfen, Kaminen, Kaminöfen etc. sowie Kohle- Öl- und Elektroheizungen sowie Photovoltaikanlagen vorgenommen.
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