Gefördert werden 3 Bereiche:

  • Altersgerechtes Umbauen,
  • energieeffiziente Sanierung und
  • allgemeine Modernisierung, einschließlich ggf. Objekterwerb (nur in Kombination mit altersgerechtem Umbau und/oder energieeffizienter Sanierung möglich).

Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Objekt muss im Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Bei allen energetischen Maßnahmen sind die Voraussetzungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Alle Maßnahmen sind von Fachunternehmern vorzunehmen. Soweit es sich um energetische Maßnahmen handelt, ist ein Energie-Effizienz-Experte hinzuzuziehen. Diese Aufwendungen werden ebenfalls gefördert. Zugelassene Energie-Effizienz-Experten finden sich auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de.

Einzelmaßnahmen

Folgende Einzelmaßnahmen werden über dieses Programm gefördert:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle

    • Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
    • sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Maßnahmen an der Anlagentechnik (außer Heizung)

    • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
    • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home) bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Wohngebäudes
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

    • Gas-Brennwertheizungen ("Renewable Ready")
    • Gas-Hybridheizungen
    • Solarkollektoranlagen
    • Biomasseheizungen
    • Wärmepumpen
    • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
    • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
    • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
    • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags erneuerbarer Energien können zur jeweiligen Anlage mitgefördert werden.
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

    • Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind.

Das wird nicht gefördert

Maßnahmen an Gebäuden mit Heimcharakter, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen und Gebäude werden nicht gefördert.

Ebenfalls werden keine Förderungen von Kachelöfen, Kaminen, Kaminöfen etc. sowie Kohle- Öl- und Elektroheizungen sowie Photovoltaikanlagen vorgenommen.

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