BMF: Wirtschaftsidentifikationsnummer ab Herbst 2024

Ab Herbst 2024 erhalten alle wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Die Zuteilung erfolgt stufenweise ohne gesonderten Antrag.

Wirtschafts-Identifikationsnummer – wer bei diesem Begriff erst einmal seine eigene Steuer-Identifikationsnummer vor Augen hat, ist bereits auf der richtigen Spur. Denn was schon seit 2008 für alle Bürger in Deutschland gilt, wird ab Herbst 2024 auch für Unternehmen und Freiberufler kommen. So verkündet es ein Informationsschreiben aus dem Bundesfinanzministerium vom 28.12.2023. Mittelfristig soll die neue Identifikationsnummer dazu beitragen, die Verantwortlichen von Berichtspflichten zu entlasten.

Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummern

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erhalten alle, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören natürliche Personen, die als Unternehmer oder Freiberufler arbeiten genauso wie juristische Personen oder Personenvereinigungen. Für Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler bedeutet das, dass sie die W-IdNr. zusätzlich zu ihrer bestehenden Steuer-Identifikationsnummer erhalten. Dadurch soll der betriebliche Bereich klar von der privaten Sphäre getrennt werden. Wer mehreren unternehmerischen Tätigkeiten nachgeht, wird zudem für jede Einzelne davon eine eigene W-IdNr. erhalten. Dies soll der Abgrenzung der einzelnen Geschäftsfelder dienen.

Die W-IdNr. wird auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Danach wird sie den wirtschaftlich Tätigen mitgeteilt. Ein gesonderter Antrag ist dafür jedoch nicht erforderlich. Allerdings soll die Vergabe aufgrund von technischen und organisatorischen Anforderungen in Stufen erfolgen. Über den Start wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert. Verlangt ein Gesetz die Nennung der Identifikationsnummer, kann der Steuerpflichtige diese Angabe selbstverständlich erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe machen.

Zusammensetzung der W-IdNr.

Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel DE für Deutschland und 9 Ziffern zusammen. Ergänzend zu den 9 Ziffern kommt ein mit Bindestrich getrenntes 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal hinzu. Dieses dient der Identifizierung einzelner Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten. Beispielhaft könnte dies so aussehen: DE976853412-00001. Wie im Privaten die Steuer-Identifikationsnummer so stellt die W-IdNr. im wirtschaftlichen Bereich ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal zur eindeutigen Identifikation dar.

Anwendung der Identifikationsnummer

Regelungen zur W-IdNr. trifft § 139c AO.  Die bundeseinheitliche Identifikationsnummer dient zunächst der Identifizierung für das Besteuerungsverfahren. Außerdem soll sie auch für das Unternehmensbasisdatenregister verwendet werden. Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register sollen dadurch der Vergangenheit angehören. Dahinter steht das Once-Only-Prinzip. Um den spezifischen behördenübergreifenden Datenaustausch zu ermöglichen, wurde eigens eine Anpassung des § 139b Abs. 6a vorgenommen. Diese ermöglicht auch die Authentifizierung in den Nutzerkonten des Onlinezugangsgesetzes.

Stammdaten im Unternehmensbasisdatenregister

Das Unternehmensbasisdatenregister soll eine Basis für die Speicherung von Unternehmensdaten schaffen. So sollen die bisher dezentral gesammelten Daten zusammengeführt und leichter verfügbar gemacht werden. Neben den Stammdaten wird das Unternehmensbasisdatenregister ausgewählte Identifikationsnummern anderer Register enthalten. Dabei soll ein Unternehmen sich künftig nur einmal registrieren müssen, um jede Form an Kommunikation mit Behörden abzudecken. Ziel ist es, den Aufwand auf Seiten der Unternehmen wie auch der Verwaltungen zu reduzieren. Auch die Qualität der erfassten Daten soll sich dadurch verbessern.

Die Grundlage für die Identifikation bildet die W-IdNr. Die mit ihr verbundenen Daten stellen dabei die Initialbefüllung dar. Bis zur Vergabe der W-IdNr. wird diese Aufgabe von dem Verzeichnis zur Erteilung der USt-IdNr. übernommen. Registerführende Stelle des Unternehmensbasisdatenregisters wird dann das Statistische Bundesamt sein. Dabei werden die zur W-IdNr. gespeicherten Daten vom BZSt übermittelt. Dort liegt auch die Verantwortung für die laufende Aktualisierung. Bei Gründungen von Unternehmen teilt das BZSt künftig zusammen mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer auch die USt-IdNr. mit.