Stellungnahmen zu den ESRS

Das DRSC und die ESMA haben Stellungnahmen zu den ESRS-Entwürfen abgegeben. Darin wird grundsätzlich eine große Zustimmung signalisiert, aber auch Verbesserungsmöglichkeiten im Detail aufgezeigt. Die EU-Taxonomie hingegen wird von verschiedenen NGOs stark kritisiert – bis hin zur Entwicklung einer eigenen Alternative.

ESRS: Finaler Abstimmungsprozess auf europäischer Ebene

Das 1. Set von 12 Standards der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS), welche die in der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) zukünftig im Lagebericht nötigen Anforderungen konkretisieren, befindet sich weiter im finalen Abstimmungsprozess auf europäischer Ebene.

Nachdem das Bundesjustizministerium bereits Anfang Januar um Stellungnahmen gebeten hatte, um die Bundesregierung im Europäischen Rat bei der Abstimmung über die vorliegenden Entwürfe der ESRS von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zu unterstützen (Link zur KMU-ESRS-News von Januar), bat nun auch die Europäische Kommission um Stellungnahmen, um weiterhin die Finalisierung der ESRS mit Bekanntmachung im EU-Amtsblatt im Juni 2023 zu erreichen. Damit würden die ESRS dann verbindlich für alle in der EU von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffenen Unternehmen sein, was eine erhebliche Ausstrahlungswirkung auch auf alle indirekt betroffenen Unternehmen hat.

DRSC-Stellungnahme: Verbesserungsmöglichkeiten, aber große Zustimmung

Auch das DRSC hat am 31.1.2023 eine Stellungnahme – allerdings bezogen nur auf die ESRS – übermittelt, um mit dem Schreiben die Europäische Kommission auf ggf. bestehende fatale Fehler oder (weiterhin) bestehende schwerwiegende Problemthemen der ESRS hinzuweisen. Grundsätzlich wird eine große Zustimmung signalisiert und statt von schwerwiegenden Fehlern lediglich von Verbesserungsmöglichkeiten gesprochen. Diese liegen etwa in der bisher nicht ausreichend differenzierten Anknüpfung der Berichtspflichten an die Definition großer Unternehmen gem. Art. 3 der Bilanzrichtlinie EU/2013/34. Zu den weiteren konkreten Kritikpunkten zählen u.a. verkürzte Möglichkeiten zu Angaben nach dem GHG-Protokoll sowie explizite Vorgaben zu Unternehmenszielen.

ESMA weist auf ausgewählte fachliche Herausforderungen hin

In diesem Zusammenhang weist die europäische Wertpapiermarktaufsichtsbehörde ESMA in ihrer Stellungnahme auch nur noch auf ausgewählte fachliche Herausforderungen hin, die in der Stellungnahme behandelt werden. Dabei handelt es sich vor allem um mögliche Verbesserungen der Kohärenz mit den Vorschriften der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und anderen EU-Rechtsvorschriften, um wichtige Klarstellungen von Definitionen und Terminologie sowie um weitere Leitlinien für den Prozess der Wesentlichkeitsbeurteilung.

„Wissenschaftsbasierte Taxonomie“ verschiedener NGOs als Alternative zur EU-Taxonomie

Immer mehr zeigt sich, dass die teilweise unter erheblichem Zeitdruck entstandenen Vorgaben für eine Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wieder in die Diskussion geraten. So wurde die bereits verabschiedete EU-Umwelt-Taxonomie, die als formale Vorgabe auch in den ESRS aufgegriffen wird, von mehreren Seiten scharf kritisiert. Als Reaktion kam es zu Austritten verschiedener Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus dem EU-Beratergremium „Platform on Sustainable Finance“.

Aus diesem Pool ist das Bündnis Observatory Against Greenwashing entstanden, welches im Januar die Vorlage einer „wissenschaftsbasierten“ Taxonomie veröffentlichte. Konkret wird eine Verbesserung angemahnt bezüglich

  • einer Erweiterung der Taxonomie um ein Ampelsystem, denn nur dieses könnte die Dynamiken der sich transformierenden Wirtschaft abbilden; und
  • einer strengen wissenschaftlichen Fundierung der Taxonomie. Aus Sicht der NGO hätte das „Greenwashing“ der EU-Kommission um Atomkraft und Erdgas im vergangenen Jahr den Ruf des Regelwerks stark beschädigt.

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Praxis-Tipp: Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit den ESRS-Entwürfen beschäftigen

Insgesamt scheinen die Kritikpunkte an den ESRS aber wenig kritisch, sodass es wohl nur zu Anpassungen von Einzelaspekten kommt und keinesfalls dazu führen sollte, dass Unternehmen abwarten, bis die Standards finalisiert sind. An der grundsätzlichen Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und den enormen Herausforderungen, um diese zeitgerecht zu erfüllen, dürfte aber ohne große Änderungen festgehalten werden.

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In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere Ausgaben:

DRSC und RNE veröffentlichen Vorschläge für eine angemessene KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

IDW veröffentlicht Entwurf-Standards zur inhaltlichen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

EU-Parlament beschließt Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)