Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen Berechtigter der Vorleger ist. Die Übertragung erfolgt durch Einigung und Übergabe der Urkunde. Beispiele sind:

  • Inhaberaktie,
  • Inhaberschuldverschreibung,
  • Inhaberscheck.

Ferner die technischen Inhaberpapiere, nämlich:

  • Orderpapiere mit Blankoindossament,
  • Rektapapiere mit Blankozession.

     
    Wichtig

    Inhaberpapiere: Der jeweilige Inhaber kann Recht geltend machen

    Bei den Inhaberpapieren kann das verbriefte Recht von dem jeweiligen Inhaber geltend gemacht werden. Das macht den Inhaber nicht automatisch zum Berechtigten (z. B. wenn er das Papier gestohlen hat).[1]

[1] Schödel, in Dauner-Lieb/Langen, NK-BGB Schuldrecht, 3. Aufl. 2016, § 793 BGB Rz. 6.

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