4.2.1 Grundsätze

 

Rz. 45

Vorräte sind gem. IAS 2.9 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert anzusehen.

In die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind nach IAS 2.10 alle Kosten des Erwerbs und der Herstellung sowie sonstige Kosten einzubeziehen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen.

Kosten von Vorräten dürfen nicht beinhalten (IAS 2.16-2.18):

  • Ungewöhnliche Mengen von Materialabfällen,
  • Lagerkosten,
  • Verwaltungsgemeinkosten, die nicht die Produktion betreffen,
  • Vertriebskosten,
  • Umrechnungsdifferenzen, die sich unmittelbar aus dem zuvor erfolgten Erwerb von Vorräten in Fremdwährung ergeben,
  • Zinsaufwand, wenn Vorräte mit Zahlungsziel erworben wurden.

Der Nettoveräußerungswert ist gem. IAS 2.6 der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Ergänzend folgende Details:

4.2.2 Anschaffungskosten

 

Rz. 46

Die Kosten des Erwerbs von Vorräten umfassen gem. IAS 2.11 den Kaufpreis, Einfuhrzölle und andere Steuern (sofern es sich nicht um solche handelt, die das Unternehmen später von den Steuerbehörden zurückerlangen kann), Transport- und Abwicklungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Erwerb von Fertigerzeugnissen, Materialien und Leistungen unmittelbar zugerechnet werden können. Skonti, Rabatte und andere vergleichbare Beträge werden bei der Ermittlung der Kosten des Erwerbs abgezogen.

IAS 23"Fremdkapitalkosten" identifiziert die bestimmten Umstände, bei denen Fremdkapitalkosten in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten einbezogen werden (siehe IAS 2.17 und IAS 23.4.).

4.2.3 Herstellungskosten

 

Rz. 47

Die Herstellungskosten von Vorräten umfassen nach IAS 2.12 und 13 die Kosten, die den Produktionseinheiten direkt zuzurechnen sind, wie beispielsweise Fertigungslöhne. Weiterhin umfassen sie systematisch zugerechnete fixe und variable Produktionsgemeinkosten, die bei der Verarbeitung der Ausgangsstoffe zu Fertigungserzeugnissen anfallen. Fixe Produktionsgemeinkosten sind nicht direkt der Produktion zurechenbaren Kosten, die unabhängig vom Produktionsvolumen relativ konstant anfallen, wie beispielsweise Abschreibungen und Instandhaltungskosten von Betriebsgebäuden und -einrichtungen sowie die Kosten des Managements und der Verwaltung. Variable Produktionsgemeinkosten sind nicht direkt der Produktion zurechenbaren Kosten, die unmittelbar oder nahezu unmittelbar mit dem Produktionsvolumen variieren, wie beispielsweise Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten.

4.2.4 Bewertungsverfahren

 

Rz. 48

Verfahren zur Bewertung der Anschaffungs- und Herstellungskosten werden in IAS 2.21 ff. geregelt: Nach IAS 2.21 können vereinfachende Verfahren, wie beispielsweise die Standardkostenmethode oder die retrograde Methode, angewandt werden, wenn die Ergebnisse den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nahekommen.

Nach IAS 2.25 sind nur das FiFo-Verfahren oder die Durchschnittsmethode zulässig.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher Vorräte, die nicht austauschbar sind, sind durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bestimmen (IAS 2.23).

Für Posten, die austauschbar sind, gestattet IAS 2 die Anwendung der FIFO-Methode oder der Methode des gewogenen Durchschnitts (IAS 2.25). Die Anwendung der LIFO-Methode, die vor der Überarbeitung von IAS 2 im Jahr 2003 noch gestattet war, ist nicht länger erlaubt.

Für alle Vorräte mit ähnlichen Eigenschaften hinsichtlich Art und Verwendung im Unternehmen ist dieselbe Kostenmethode anzuwenden. Für Gruppen von Vorräten, deren Eigenschaften sich unterscheiden, können verschiedene Kostenmethoden gerechtfertigt sein (IAS 2.25).

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher Vorräte, die nicht austauschbar sind, sind durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bestimmen (IAS 2.23).

Für Posten, die austauschbar sind, gestattet IAS 2 die Anwendung der FIFO-Methode oder der Methode des gewogenen Durchschnitts (IAS 2.25). Die Anwendung der LIFO-Methode, die vor der Überarbeitung von IAS 2 im Jahr 2003 noch gestattet war, ist nicht länger erlaubt.

Für alle Vorräte mit ähnlichen Eigenschaften hinsichtlich Art und Verwendung im Unternehmen ist dieselbe Kostenmethode anzuwenden. Für Gruppen von Vorräten, deren Eigenschaften sich unterscheiden, können verschiedene Kostenmethoden gerechtfertigt sein (IAS 2.25).

4.2.5 Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert

 

Rz. 49

Der Nettoveräußerungswert ist der erwartete Verkaufserlös in dem normalen Geschäftsgang, abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der notwendigen Vertriebskosten (IAS 2.6).

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind u. U. nicht werthaltig, wenn die Vorräte beschädigt, ganz oder teilweise veraltet sind oder wenn ihr Verkaufspreis zurückgegangen ist. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten können auch nicht zu erzielen sein, wenn die geschätzten Kosten der Fertigstellung oder die geschätzt...

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