Rz. 44

Vorräte sind nach IAS 2.6 Vermögenswerte,

(a) die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (Fertigerzeugnisse),
(b) die sich in der Herstellung für einen Verkauf im normalen Geschäftsgang befinden (unfertige Erzeugnisse) sowie
(c) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe die, bei der Herstellung verbraucht werden (Rohstoffe).

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