Diese Versicherungen treten bei Gewährleistungsfällen, insbesondere im Baubereich, ein.

 
Praxis-Beispiel

Kautionsversicherung

Bauunternehmer Berthold Bau hat für 1.000.000 EUR ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet. Vereinbart ist, dass der Kunde 5 % der Bausumme als Sicherheit einbehalten darf, falls innerhalb der nächsten 5 Jahre Gewährleistungsfälle auftreten. Die Parteien haben jedoch vereinbart, dass Berthold Bau diesen Betrag entweder mit einer Bürgschaft oder einer Kautionsversicherung ablösen darf. D.h., der Bauherr zahlt sofort 50.000 EUR ein und der Kunde erhält als Sicherheit entweder eine Bankbürgschaft oder einen Anspruch gegen einen Kautionsversicherer.

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